Aus dem Landratsamt Rastatt

Problem im Landratsamt – Von neuer Corona-Welle herausgefordert – Es kann zu „Bearbeitungsrückständen“ kommen

Problem im Landratsamt – Von neuer Corona-Welle herausgefordert – Es kann zu „Bearbeitungsrückständen“ kommen
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt, 27.10.2021, Bericht: Landratsamt Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass es aufgrund des derzeit hohen Fallaufkommens der an Covid-19 infizierten Personen zu Bearbeitungsrückständen kommen kann.

Dadurch können bis auf Weiteres nicht alle positiv Getesteten telefonisch kontaktiert werden. Das Gesundheitsamt bittet deshalb alle Personen, die aufgrund eines Antigen-Schnelltestergebnisses oder eines PCR-Abstriches positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sich gemäß den gültigen Rechtsvorschriften nach dem Erhalt des Ergebnisses in eine Absonderung zu begeben. Die Absonderungsdauer beträgt grundsätzlich 14 Tage. Rechtsgrundlage ist die Corona-Verordnung in der aktuell geltenden Fassung.


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