Aus der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Rastatter Wirtin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht – Bewusstloser Gast erstickte an einem Fleischstück

Rastatt, 04.07.2019, Bericht: Staatsanwaltschaft Eine 43-jährige Gastwirtin steht am 09. Juli 2019 um 09:00 Uhr vor dem Richter am Amtsgericht Rastatt, Saal 139, da ihr ein Vergehen der fahrlässigen Tötung zur Last gelegt wird.

Sie betreibt eine Gaststätte im nördlichen Landkreis Rastatt. Am 26. Januar 2018 erschien ein alkoholisierter Gast, der sich nach Einnahme eines Mittagessens und dem Konsum weiterer alkoholischer Getränke erbrach und bewusstlos zusammenbrach. Die Angeklagte habe, so der Anklagevorwurf, zwar zunächst die Rettungsleitstelle verständigt, die einen Rettungswagen zur Gaststätte schickte, habe vor Eintreffen der Sanitäter aber die Rettungsleitstelle informiert, dass ein Einsatz nicht mehr erforderlich sei, da der Bewusstlose von – zwischenzeitlich informierten – Angehörigen abgeholt werde. Der Rettungswagen wurde daraufhin zurückgeordert. Dies habe zur Folge gehabt, dass der weiterhin bewusstlose Gast an einem Fleischstück erstickt sei und auch durch Notmaßnahmen von Polizeibeamten, die später vor Ort kamen, nicht mehr habe wiederbelebt werden können, so dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft das pflichtwidrige Abblasen des zunächst veranlassten Rettungseinsatzes durch die Angeklagte ursächlich für den Tod des Gastes war.


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