Aus dem Landratsamt Rastatt

Reisen während dieser Corona-Zeiten – Landkreis Rastatt gibt Tipps – Sogenannte AHA-Regeln

Reisen während dieser Corona-Zeiten – Landkreis Rastatt gibt Tipps – Sogenannte AHA-Regeln
Das Landratsamt Rastatt ist besorgt über die ansteigenden Infektionszahlen durch Urlaubsrückkehrer. Foto: Archiv

Rastatt, 04.08.2020, Bericht: lra Ob Bergwandern, Flugreisen oder Feiern auf Partymeilen im sonnigen Süden: Dieses Jahr bestimmt die Corona-Pandemie die schönste Zeit des Jahres.

Das Landratsamt Rastatt ist besorgt über die ansteigenden Infektionszahlen durch Urlaubsrückkehrer, mahnt zur Vorsicht und appelliert an die Bevölkerung, die sogenannten AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – einzuhalten.

Zum Beginn der Sommerferien empfiehlt die Landkreisverwaltung, sich umfassend über die aktuellen Risikogebiete und infektionsschutzrechtlichen Regelungen zu informieren. Risikogebiete sind Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik, für die ein erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet nimmt das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration vor. Berücksichtigt werden dabei Informationen des Robert Koch-Instituts. Die Liste der Risikogebiete wird laufend aktualisiert und auf der Webseite des Sozialministeriums veröffentlicht.

Um eine zweite Welle möglichst zu verhindern, hat das Land die bis 31. August 2020 verlängerte Corona-Verordnung-Einreise-Quarantäne, Corona VO EQ, erlassen, die bei der Einreise aus einem Risikogebiet eine vierzehntägige Quarantäne vorsieht. Auch ohne Symptome ist es während dieses Zeitraums nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Außerdem besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich mit der zuständigen Ortspolizeibehörde der Wohnortgemeinde in Verbindung zu setzen. Verstöße gegen diese Pflichten können ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

«Wir alle müssen unser Verhalten anpassen und Vorsicht walten lassen, um unseren bisherigen Erfolg bei der Pandemiebekämpfung nicht aufs Spiel zu setzen», mahnt Sébastien Oser, der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung im Landratsamt.

Weitere Informationen zur Verordnung unter www.baden-wuerttemberg.de.


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