Aus dem Rathaus Rastatt

Teure Kampfhunde in Rastatt – 504 Euro Steuer – Für zweiten Kampfhund 1.008 Euro

Rastatt, 09.01.2019, Bericht: Rathaus Für Hundebesitzer in Rastatt wird in Kürze die Hundesteuer 2019 fällig. Sie beträgt, wie im Vorjahr, für den ersten Hund jährlich 84 Euro, für jeden weiteren Hund 168 Euro.

Ein erhöhter Steuersatz gilt für Kampfhunde und gefährliche Hunde. Hundehalterinnen und -halter müssen hier 504 Euro Steuer für den ersten Hund und 1.008 Euro für jeden weiteren bezahlen. Alle in einem Haushalt gemeinschaftlich gehaltenen Hunde werden bei der Steuer auch gemeinsam veranschlagt. Die Steuerbescheide der Stadt Rastatt für 2019 gehen allen gemeldeten Hundehaltern Mitte Januar zu.

Mit drei Monaten kommen Hunde ins steuerpflichtige Alter. Wer also in Rastatt einen mehr als drei Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb eines Monats im Rathaus anmelden. Dies kann schriftlich erfolgen oder persönlich beim Kundenbereich Steuern der Stadt Rastatt im Rathaus Herrenstraße 15, 1. OG, Zimmer 1.04, Telefon 972-3201. Die Stadt Rastatt übersendet mit dem ersten Steuerbescheid eine Hundemarke, die gut sichtbar am Hund befestigt sein muss. Damit ist gekennzeichnet, dass der Hund ordnungsgemäß angemeldet ist. Auch wenn die Hundehaltung endet, ist dies dem Kundenbereich Steuern mitzuteilen. An- und Abmeldungen sind auch in den jeweiligen Ortsverwaltungen möglich.

Für Hunde, die im Steuerjahr 2018 in Rastatt gemeldet und besteuert wurden, ist eine erneute Anmeldung für 2019 nicht erforderlich. Generell gilt: Die mit dem ersten Steuerbescheid übersandte Steuermarke hat auch fürs Jahr 2019 Gültigkeit.


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