Aus dem Rathaus Rastatt

Verschärfte Corona-Maßnahmen in Rastatt – Stadtmuseum, Stadtbibliothek, Musikschule, Stadtarchiv nur mit 2G-Plus – Ausnahmen nur mit Nachweis

Verschärfte Corona-Maßnahmen in Rastatt – Stadtmuseum, Stadtbibliothek, Musikschule, Stadtarchiv nur mit 2G-Plus – Ausnahmen nur mit Nachweis
In allen städtischen Verwaltungsgebäuden gilt die 3G-Regel. Foto: Archiv

Rastatt, 07.12.2021, Bericht: Rathaus Die Landesregierung hat die von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Maßnahmen verschärft und die 2G-Plus-Regelung ausgeweitet.

Seit Samstag, 4. Dezember, muss beim Besuch der städtischen Museen, der Stadtbibliothek, dem Stadtarchiv sowie beim Präsenzunterricht in der Städtischen Musikschule in der aktuellen Alarmstufe II ein Impf- oder Genesenennachweis sowie ein tagesaktuelle Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Testnachweis vorgezeigt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind laut Corona-Verordnung Personen mit einer Boosterimpfung, Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, das heißt, seit der vollständigen Impfung sind nicht mehr als sechs Monate vergangen, sowie Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt.

Weiterhin ausgenommen von den Regelungen sind Kinder unter sechs Jahren, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die regelmäßig in den Schulen getestet werden. Für sie gelten keine Zugangsbeschränkungen. In der Städtischen Musikschule dürfen Kinder im Vorschulalter und Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren auch ohne 2G-Plus-Status am Unterricht in Präsenzform teilnehmen.

Einen negativen Antigen-Test vorlegen müssen Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Personen für die es keine Impfempfehlung der STIKO gibt sowie Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Schwangere und Stillende sind nur noch bis zum 10. Dezember von der Nachweispflicht ausgenommen.

Wer in der Rastatter Stadtbibliothek Medien zurückgeben oder auf Vorbestellung ausleihen will, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Hier gilt wie in allen anderen städtischen Verwaltungsgebäuden die 3G-Regel. Aufgrund der aktuellen Infektionslage wird zudem die geplante Kinderveranstaltung «Weihnachtsgeschichten und basteln» am 17. Dezember im Kellertheater abgesagt.


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