Aus dem Landratsamt Rastatt

Virtuelles Bauamt in Rastatt ab Dezember – Antragstellung und Kommunikation im gesamten Bauantragsverfahrens

Virtuelles Bauamt in Rastatt ab Dezember – Antragstellung und Kommunikation im gesamten Bauantragsverfahrens
Susanne Mühlchen und Sandra Draja vom Sachgebiet Baurecht und Kreisbaumeisterin Yvonne Leppert-Bäuerle testen das VBA-Portal. Foto: Janina Fortenbacher

Rastatt, 29.11.2023, Bericht: Landratsamt Das Landratsamt Rastatt führt das virtuelle Bauamt, VBA, ein. Dies spart neben Papier auch Zeit, da die Postwege entfallen und die Verfahrensbeteiligten gleichzeitig Zugriff auf die benötigten Unterlagen haben werden. Der neue Service startet am 4. Dezember 2023.

Baurechtliche Verfahren können dann im Zuständigkeitsbereich der Baurechtsbehörde des Landratsamts Rastatt über das eigens geschaffene VBA-Portal abgewickelt werden, das an die Homepage des Landratsamtes angegliedert ist. Das Portal stellt eine Kommunikationsplattform zur Antragstellung und Kommunikation im gesamten Bauantragsverfahrens dar, bei der auch die Gemeinden und die beteiligten Behörden vom Zusammenstellen der Unterlagen bis zur Entscheidung in vollelektronischer Form digital eingebunden werden.

Für das vereinfachte wie auch das gewöhnliche Baugenehmigungsverfahren ist die Antragstellung als auch die weitere Bearbeitung und Beteiligung von Behörden bis zur Entscheidung mit Start des VBA damit nun auch rein digital möglich. Andere Verfahren wie etwa Bauvorbescheide oder Kenntnisgabeverfahren werden zunächst weiterhin nur in Papierform möglich sein, die Antragstellung ist auch in diesen Fällen digital möglich. Die Ausweitung des volldigitalen Angebots ist sukzessive vorgesehen.

Der Zugang zum VBA sowie konkrete Informationen zur Antragstellung sind auf der Homepage des Landratsamtes Rastatt zu finden. Für die Nutzung ist zunächst eine Registrierung bei Service-BW erforderlich. Das VBA ermöglicht es auch, mehrere Anträge zu stellen und den Bearbeitungsstand der Anträge jederzeit im Blick zu behalten. Da die Kommunikation der Baurechtsbehörde nicht nur mit dem Antragsteller, sondern mit allen zu beteiligenden Fachbehörden und der Gemeinde über die Antragsplattform erfolgt, sollen die baurechtlichen Verfahren auf diese Weise zeitlich schneller abgeschlossen werden.

 

Landrat Christian Dusch freut sich über einen weiteren Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Landratsamt: «Das Land Baden-Württemberg plant derzeitig parallel eine entsprechende einheitliche Landeslösung für das digitale Baugenehmigungsverfahren. Da jedoch die Entwicklungsarbeiten der hauseigenen Lösung zum Zeitpunkt der Ankündigung der Landeslösung schon weit fortgeschritten waren und ein konkreter Starttermin hierfür noch nicht feststeht, hat sich der Landkreis Rastatt dazu entschieden, bereits vorab mit einer eigenen digitalen Lösung an den Start zu gehen.»

Die Baurechtsbehörde des Landratsamts Rastatt ist für die meisten Kommunen im Landkreis Rastatt zuständig. Ausnahmen sind die Großen Kreisstädte Rastatt, Gaggenau und Bühl sowie die Stadt Gernsbach und die Gemeinde Bühlertal, die über eigene Baurechtsbehörden verfügen. Für die Gemeinden Iffezheim, Steinmauern und Ötigheim ist die Baurechtsbehörde der Stadt Rastatt, für Ottersweier die Baurechtsbehörde der Stadt Bühl zuständig.

Service: Weitere Infos zum digitalen Bauantrag finden sich auf der Homepage des Landkreises Rastatt unter www.landkreis-rastatt.de/digitaler+bauantrag

Das Virtuelle Bauamt lässt sich ab Montag, 4. Dezember, über folgenden Link aufrufen: vba.landkreis-rastatt.de.




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.