Aus dem Landratsamt Rastatt

Zu viele Käfer in Baden-Baden und Rastatt – Regeln für den Maisanbau

Zu viele Käfer in Baden-Baden und Rastatt – Regeln für den Maisanbau
Foto: Archiv

Baden-Baden/Rastatt, 03.01.2023, Bericht: Landratsamt Um den Maiswurzelbohrer auch weiterhin zu bekämpfen, hat das Landratsamt Rastatt für bestimmte Gemarkungen des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden angeordnet, dass auf Maisanbauflächen eine Fruchtfolge von höchstens zweimal Maisanbau in drei Jahren einzuhalten ist.

Diese Regelung gilt nicht für den Saatmais bei Anbau in Folge. Wie das Landratsamt mitteilt, zeigen die Fangzahlen der gefangenen Käfer des Maiswurzelbohrers immer noch einen deutlichen Anstieg der Käferzahlen in den Gemarkungen der Städte und Gemeinden Baden-Baden, Bühl, Bühlertal, Hügelsheim, Lichtenau, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim. Ohne die vorgeschriebene Fruchtfolgeregelung sei der Maisanbau in der Region gefährdet, teilt das Landratsamt mit.

 

Die Allgemeinverfügung einschließlich ihrer Begründung kann beim Landwirtschaftsamt im Landratsamt Rastatt während der Öffnungszeiten oder unter www.landkreis-rastatt.de abgerufen werden.


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