Aus dem Rathaus Sinzheim

Ergebnisse der Sinzheimer Gemeinderatssitzung am 17. Oktober – Gutachterausschuss, Bebauungsplan „Im Sommerhau“, Kindergartenbedarfsplanung

Ergebnisse der Sinzheimer Gemeinderatssitzung am 17. Oktober – Gutachterausschuss, Bebauungsplan „Im Sommerhau“, Kindergartenbedarfsplanung
Foto: goodnews4-Archiv

Sinzheim, 26.10.2018, Bericht: Redaktion Der Sinzheimer Gemeinderat traf sich am 17. Oktober 2018 zu einer Sitzung. Die Ergebnisse hat das Sinzheimer Rathaus nun veröffentlicht:

Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses «Südlicher Landkreis Rastatt» nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (§§ 1,25 GKZ)

In den letzten Jahren sind die gesetzlichen Anforderungen an die örtlichen Gutachterausschüsse immer umfangreicher geworden. So hat der Gutachterausschuss nicht nur Verkehrswertgutachten zu erstellen, sonder hat aus der Kaufpreissammlung auch Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren und Umrechnungskoeffizienten zu ermitteln. Diese Aufgabe lässt sich nur mit ausreichend qualifiziertem Fachpersonal und einem Immobilienmarkt mit jährlich ca. 1.000 auswertbaren Kauffällen umsetzen. Letzteres ist für viele Gemeinden schwierig. Die Gemeinde Sinzheim hat jährlich auch nur ca. 175 auswertbare Kauffälle.

Deshalb ist die Bildung von größeren Einheiten erforderlich. Mit der novellierten Gutachterausschussverordnung vom 11.10.2017 sind die gesetzlichen Voraussetzungen zum Zusammenschluss der Gutachterausschüsse geschaffen worden.

Für den südlichen Landkreis mit den Städten Bühl und Lichtenau und den Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Iffezheim, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim ist angedacht, einen gemeinsamen Gutachterausschuss «Südlicher Landkreis Rastatt» zu bilden. Der Zusammenschluss der übrigen Städte und Gemeinden des Landkreises Rastatt zu zwei weiteren gemeinsamen Gutachterausschüssen in Rastatt und Gaggenau ist im Gespräch, sodass es zukünftig im Landkreis Rastatt nur noch drei Gutachterausschüsse gäbe. Rechtlich würden alle beteiligten Kommunen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der Aufgaben abschließen.

Der Gemeinderat hat von der aktuellen Situation Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, mit der Stadt Bühl Gespräche über den Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss «Südlicher Landkreis Rastatt» zu führen.

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen

Bebauungsplan «Im Sommerhau» (3. Planänderung)
a) Abwägen der während der Anhörung (Offenlage) eingegangenen Anregungen
b) Billigung des aktualisierten Planentwurfs
c) Beschluss als Satzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.06.2018 beschlossen, den Bebauungsplan «Im Sommerhau» für die Bereiche Wiesenhaus, Im Sommerhau 10 (Teilbereich 1) und Kindergarten «Im Sommerhau», Im Sommerhau 11 (Teilbereich 2) zu ändern und den Geltungsbereich um das Zuflurstück Fst.Nr. 2016/100 zu erweitern. In der gleichen Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des gebilligten Planänderungsentwurfs die Offenlage durchzuführen. Diese fand im Zeitraum vom 16.07.2018 bis 20.08.2018 statt.

Zum Planänderungsentwurf sind sechs Anregungen von Behörden eingegangen, die der Gemeinderat entsprechend den Abwägungsvorschlägen abgewogen hat.

Aufgrund der Abwägung wurde der Planänderungsentwurf aktualisiert.

Der Gemeinderat billigte den aktualisierten Planänderungsentwurf und beschloss diesen als Satzung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für die Gemeinde Sinzheim im Kindergartenjahr 2018/2019

Der Gemeinderat hat die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/2019 wie folgt beschlossen:

In den Kindergärten Leiberstung, Müllhofen, Vormberg, Winden und im Kinderhaus St. Vinzenz werden die bisherigen Betreuungsformen und -gruppen ohne Änderung fortgeführt.

Im Kindergarten «Sommerau» Kartung werden aufgrund dem Neubau des Wiesenhauses folgende Betreuungsformen und -gruppen fortgeführt bzw. neu eingerichtet:

− drei altersgemischte Gruppen mit Ganztagsöffnungszeit und/oder verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit für 2-Jährige bis Schuleintritt mit höchstens jeweils 22 angemeldeten Kindern und maximal 10 Kindern in Ganztagsbetreuung

Bei mehr als 10 Kindern in Ganztagesbetreuung reduziert sich die Höchstgruppenstärke auf höchstens 20 angemeldete Kinder. Die Höchstgruppenstärke reduziert sich für jedes aufgenommene 2-jährige Kind um einen Platz. Die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter muss überwiegen.

− drei Krippengruppen für Kinder im Alter vom 1. Lebensjahr bis drei Jahre mit höchstens jeweils 10 angemeldeten Kindern

− eine Krippengruppe für Kinder im Alter von 2 bis drei Jahren mit höchstens 12 angemeldeten Kindern

− eine Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit und/oder Regelöffnungszeit und/oder Halbtagsöffnungszeit für drei-Jährige bis Schuleintritt mit 22 bis höchstens 25 angemeldeten Kindern − Wiesenhaus −.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Sinzheim in den Haushaltsjahren 2012 bis 2016 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Gemeindewerke Sinzheim in den Wirtschaftsjahren 2012 bis 2016

Die Verwaltung ist in der Zeit vom 05.12.2017 bis 28.03.2018 und anschließend im Hause der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) einer überörtlichen Prüfung unterzogen worden. Mit Prüfbericht ist das Ergebnis der Verwaltung bekanntgegeben worden.

Gegenstand der Prüfung waren die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Sinzheim in den Haushaltsjahren 2012 bis 2016 sowie die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Gemeindewerke Sinzheim in den Wirtschaftsjahren 2012 bis 2016.

Die Prüfungsfeststellungen sind mit der Verwaltung während der Prüfung besprochen worden. Der Prüfbericht umfasst 23 Einzelfeststellungen für die Gemeinde und drei Einzelfeststellungen für die Gemeindewerke, zu denen die Verwaltung binnen angemessener Frist Stellung nehmen muss.

Laut GPA-Prüfbericht waren im Prüfungszeitraum 2012 bis 2016 die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde Sinzheim nach den Anforderungen einer gesicherten und stetigen Aufgabenerfüllung zufriedenstellend.

Eine Abschlussbesprechung wurde seitens der Prüfer nicht für erforderlich gehalten, was zeigt, dass die Gemeinde und die Gemeindwerke insgesamt wirtschaftlich und rechtsrichtig verwaltet werden.

Der Gemeinderat hat von dem Prüfbericht Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Investitionszuschüsse an Vereine
a) Antrag des Tennisclub Sinzheim e.V. auf Förderung der Erneuerung des Tennishallenbodens
b) Grundsätzliche Zuständigkeitsregelung für die Bewilligung

a) Antrag des Tennisclub Sinzheim

Der Tennisclub Sinzheim hat im vergangenen Jahr seine Tennishalle umfassend saniert und hat hierfür verschiedene Investitionskostenzuschüsse von der Gemeinde erhalten.

Bei der Entfernung des bisherigen Hallensportbodens wurde festgestellt, dass der Untergrund nicht tragfähig ist. Dies ist die Ursache für Bodensenkungen von bis zu 12 cm. Um diese Unebenheiten auszugleichen hat der TC bereits eine selbsttragende Stahlbetonplatte eingebracht. Die Summe der Kosten einschließlich Bauteiluntersuchung beläuft sich auf 77.200 Euro.
Hierfür hat der TC einen weiteren Zuschussantrag eingereicht.

Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates hat der Gemeinderat dem Tennisclub Sinzheim e.V. einen Baukostenzuschuss für die Erneuerung des Hallenbodens mit Stahlbeton in Höhe von 40 % der durch Rechnung nachgewiesenen Baukosten ohne Eigenleistungen bewilligt.
Die Auszahlung erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Haushaltspläne voraussichtlich in den Jahren 2019 und 2020.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

b) Grundsätzliche Zuständigkeitsregelung für die Bewilligung von Investitionszuschüssen

Entsprechend dem vom Gemeinderat am 29. Juli 2015 getroffenen Grundsatzbeschluss sind (Zuschuss-) Anträge der Vereine dem Gemeinderat vorzulegen, unabhängig davon, wie hoch der Zuschuss beantragt ist.

Der Gemeinderat hat nun beschlossen, dass die Zuständigkeit für die Bewilligung von Investitionszuschüssen an Vereine sich zukünftig nach der Hauptsatzung der Gemeinde Sinzheim richtet.
Dies bedeutet, dass der Bürgermeister bis 60.000 € und damit für den Großteil der Bewilligungen verantwortlich ist, sofern hierfür vom Gemeinderat Mittel im Haushalt bereitgestellt wurden.
Außerplanmäßige Zuschussanträge müssen nach den kommunalrechtlichen Vorschriften weiterhin dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Über die Höhe der Bewilligungen und Auszahlungen wird im Rahmen der Jahresrechnung jährlich informiert. Auch für die Öffentlichkeit ist das Fördervolumen transparent, da sich die Höhe der Förderung sowohl aus den Haushaltsplänen als auch aus den Jahresrechnungen ergibt.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Grillplatz am Bolzplatz in Leiberstung - Bestätigung der Benutzungsgebühren

Der Grillplatz in Leiberstung wurde im Sommer 2017 von den Mitgliedern des Ortschaftsrates Leiberstung und weiteren ehrenamtlichen Helfern erstellt. Im September 2017 wurden vom Gemeinderat auf Empfehlung des Ortschaftsrates folgende Gebühren festgelegt:

Die Benutzungsgebühr soll 50,00 € betragen. Hierin enthalten sind die eigentliche Benutzungsgebühr von 30,00 € und die Kosten der Reinigung des WCs von 20,00 €. Für jeden weiteren Nutzungstag beträgt die Gebühr 30,00 €.

Gebührenermäßigte Benutzer (Vereine, Schulklassen) zahlen nur den Anteil für die Reinigung des WCs in Höhe von 20,00 €. Die eigentliche Benutzungsgebühr von 30,00 € wird in diesem Fall nicht erhoben.

Die Kommunalaufsicht hat zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Benutzungs- und Gebührenordnung noch eine Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes gefordert, welche nun nachgeholt wurde.

Der Gemeinderat bestätigte die Gebührensätze für den Grillplatz am Bolzplatz in Leiberstung auf der Basis dieser Gebührenkalkulation.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Gemeindewerke Sinzheim −
Vergabe der Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung für die Verlegung einer Glasfaserverbindung vom Wasserwerk «Im Großen Bruch» zu den Gemeindewerken

Aufgrund des Alters und der schlechten Qualität der vorhandenen Steuerleitung planen die Gemeindewerke eine Glasfaserverbindung vom Wasserwerk «Im Großen Bruch» bis zu den Gemeindewerken Sinzheim, Müllhofener Straße 22.

Dies wird realisiert durch die Anmietung vorhandener Glasfaserstrecken sowie den Bau der fehlenden Anschlusstrecken vom Wasserwerk zur Kreisstraße 3761 (Teilabschnitt a) und von der Straße «Breite Weg» mit Unterführung B 3 neu und Kreuzung der Bahnlinie bis Gemeindewerke (Teilabschnitt b).

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung an die Firma Josef Schnell GmbH, Baden-Baden zum Angebotspreis von 37.500,00 € zzgl. 19 % MwSt. zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Gemeindewerke Sinzheim −
Änderung der Wassersatzung zum 01.01.2019

Der Gemeinderat hat die Änderung der Wassersatzung aufgrund einer Unterdeckung bei der Vergabe der Wasserstandrohre mit folgenden Inhalten beschlossen:

− Der neu eingeführte Grundpreis für die Ausgabe und Rücknahme des Wasserstandrohres wird pauschal auf 46,73 € netto (50,00 € brutto) festgelegt.

− Der Ausgabezeitraum eines Wasserstandrohres wird aus hygienischen Gründen auf 6 Monate maximal begrenzt.

− Die Wasserverbrauchsgebühr wird trotz Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes nicht angepasst.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


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