Aus dem Nachrichtenblatt Sinzheim

Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai 2019 – Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? – Informationen zu Stimmzetteln, Stimmabgabe, Briefwähler und Wahlhelfer

Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai 2019 – Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? – Informationen zu Stimmzetteln, Stimmabgabe, Briefwähler und Wahlhelfer
Foto: goodnews4-Archiv

Sinzheim, 10.05.2019, Bericht: Rathaus Der Gemeindeverwaltung wurde bekannt, dass Anwohner einzelner Straßenzüge, insbesondere in der Litzlung, bisher noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl die Wahlbenachrichtigungen an die Deutsche Post AG rechtzeitig zur Auslieferung bis 5. Mai 2019 übergeben wurden.

Wir gehen der Ursache derzeit auf den Grund, weisen aber vorsorglich darauf hin, dass alle die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich unbedingt durch Vorsprache oder Telefonanruf bei unseren Mitarbeitern des Bürgerbüros, Telefon 07221 806-0, vergewissern sollten, ob sie trotzdem in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und in welchem Wahlbezirk und Wahlraum gewählt wird. Ansonsten kann es passieren, dass Betroffene vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden und nicht wählen können.

Sollten die Wahlbenachrichtigungen durch die Deutsche Post AG nicht noch nachgeliefert werden, können sich die betroffenen Wahlberechtigten im Wahllokal durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Auf Wunsch kann die Wahlbenachrichtigung im Bürgerbüro auch nachgedruckt werden.

Stimmzettel

Am 26. Mai findet die Wahl zum Europäischen Parlament und in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden die Kommunalwahlen statt. In Sinzheim wird hierbei ein neuer Gemeinderat, in der Ortschaft Leiberstung ein neuer Ortschaftsrat und im Landkreis Rastatt ein neuer Kreisrat gewählt.

Stimmzettel für die Kommunalwahlen

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen gehen Ihnen je nach Wahlberechtigung in den nächsten Tagen per Post zu. Hierbei erhalten auch diejenigen Personen Stimmzettel, die bereits Briefwahl beantragt haben, da es aus logistischen Gründen nicht möglich ist, Briefwähler von der Verteilung der Stimmzettel auszunehmen. Somit besteht für Sie die Möglichkeit unter Wahrung des Wahlgeheimnisses die Stimmzettel bereits zuhause auszufüllen und am Wahlsonntag in das Wahllokal mitzubringen. Wir bitten Sie, von dieser Möglichkeit regen Gebrauch zu machen, um Wartezeiten in den Wahllokalen zu vermeiden. Im Wahllokal selbst erhalten Sie dann die zugehörigen amtlichen Wahlumschläge.

Sollten Sie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen nicht oder nicht vollständig erhalten haben, können Sie sich an das Bürgerbüro wenden (Tel.Nr. 07221 806-0). Sie können dort auch jederzeit Unterlagen nachfordern, sofern diese beim Ausfüllen verschrieben oder verlegt wurden.

Stimmzettel für die Europawahl

Der Stimmzettel für die Europawahl wird Ihnen am Wahltag im Wahllokal ausgehändigt. Dieser Stimmzettel wird ohne amtlichen Wahlumschlag in die Wahlurne geworfen.

Hinweise zur Stimmabgabe

Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen können Sie so viele Stimmen vergeben, wie Vertreter in die Gremien zu wählen sind. Somit können Sie
- bei der Wahl des Gemeinderats 22 Stimmen
- bei der Wahl des Ortschaftsrats Leiberstung 9 Stimmen
und
- bei der Wahl des Kreistags des Landkreises Rastatt 7 Stimmen vergeben.

Einem Bewerber/einer Bewerberin können dabei bis zu 3 Stimmen gegeben werden.

Bitte lesen Sie vor der Stimmabgabe unbedingt das Merkblatt, das jedem Stimmzettel beigefügt ist.

Stimmabgabe bei der Europawahl

Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme.

Barrierefreie Wahlräume

Zahlreiche Wahlräume für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 sind so eingerichtet, dass auch Behinderten und Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Sofern Ihr Wahllokal entsprechend eingerichtet ist, finden Sie einen Hinweis «rollstuhlgerecht» auf der Wahlbenachrichtigung.

Behinderte Wähler haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und können damit auch in einem anderen, behindertengerechten Wahllokal wählen. Antragstellung über das Bürgerbüro im Rathaus oder unter www.sinzheim.de.

Hinweis für Briefwähler

Bitte werfen Sie die roten und gelben Wahlbriefumschläge bis spätestens 26. Mai 2019, 18.00 Uhr in den Rathausbriefkasten ein. Sie helfen damit Porto zu sparen.

Wahlhelferschulung

Für die rund 140 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer findet am Donnerstag, 23. Mai 2019 um 19.00 Uhr in der Fremersberghalle Sinzheim, Müllhofener Str. 16 eine Schulung statt. Hierzu sind alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nochmals herzlich eingeladen.


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