Aus dem Rathaus Sinzheim

Hygienekonzept für Sinzheimer Gemeinderatssitzungen – „Ansonsten Bürgermeister gezwungen, über Eilentscheidungen zu handeln“

Hygienekonzept für Sinzheimer Gemeinderatssitzungen – „Ansonsten Bürgermeister gezwungen, über Eilentscheidungen zu handeln“
Der Sinzheimer Gemeinderat und die kommunalen Gremien sollen weiter tagen und Entscheidungen treffen. Foto: Archiv

Sinzheim, 12.11.2020, Bericht: Rathaus Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Für die Funktionsfähigkeit der Gemeinde trotz Coronapandemie ist es daher wichtig, dass der Gemeinderat und die kommunalen Gremien entsprechend ihrer Zuständigkeit tagen und Entscheidungen treffen.

Ansonsten wäre der Bürgermeister gezwungen, über Eilentscheidungen anstelle des Gemeinderats zu handeln, was aber nicht unserer demokratischen Grundordnung entspricht und was auch nur in nicht aufschiebbaren Angelegenheiten möglich wäre. Viele für die Gemeinde wichtige Themen müssten damit auf unabsehbare Zeit aufgeschoben werden.

Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen daher die Sitzungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse und des Ortschaftsrates auch in den kommenden Wintermonaten stattfinden. Hierfür bieten die Fremersberghalle in Sinzheim und die Wendelinushalle in Leiberstung die erforderlichen räumlichen und technischen Voraussetzungen. Beide Hallen sind mit einer Lüftungsanlage versehen, die Außenluft in die Hallen einbläst und verbrauchte Luft nach außen abführt. Die Luft in den Hallen wird drei Mal pro Stunde komplett ausgetauscht. Zusätzlich wird die Luftwechselrate durch die «Stoßlüften»-Funktion der Anlagen in regelmäßigen Abständen erhöht. Hierdurch wird der empfohlene Luftaustausch vollständig erreicht.

 

Neben diesen technischen Maßnahmen wurde ein umfangreiches Hygienekonzept erstellt, um sowohl die Gemeinde- und Ortschaftsräte, als auch die Besucherinnen und Besucher vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Beim Betreten der Hallen werden alle Personen dazu aufgefordert ihre Hände zu desinfizieren und ihre Daten zu hinterlassen, um mögliche Kontaktpersonenwege nachvollziehen zu können. Die Angaben werden gemäß aktueller Datenschutzverordnung für vier Wochen gespeichert und anschließend gelöscht. Auf Raumwegen gilt Maskenpflicht. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss überall in den Hallen eingehalten werden. Ein Plakat mit Informationen zu den Vorgaben hängt am Eingang der Hallen aus.

Die maximal mögliche Personenzahl wurde auf Grundlage der Raumgröße und -höhe und den Vorgaben der aktuellen Corona-Verordnung für jede Halle ermittelt. Sitzplätze werden pro Sitzung in der Regel nur einmal vergeben. Sollte das einmal nicht möglich sein, steht für die Reinigung der Kontaktflächen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Hallen inklusive aller Kontaktflächen werden nach jeder Sitzung gereinigt.

Bei Kontakt zu infizierten Personen in den letzten 14 Tagen sowie bei typischen Symptomen des Coronavirus ist eine Teilnahme an den Sitzungen nicht gestattet.

Aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz werden am Halleneingang kostenlos FFP2-Masken für Ratsmitglieder und Besucher angeboten, so dass sich die Teilnehmer bei Bedarf zusätzlich schützen können.

Gerade während des Stoßlüften kühlt die Luft in den Hallen merklich ab, weshalb sich Teilnehmer entsprechend warm anziehen sollten.