Aus dem Nachrichtenblatt Sinzheim

Private Feuerwerke nur mit Genehmigung

Sinzheim, 28.06.2019, Bericht: Rathaus Das Rathaus Sinzheim Private Feuerwerke dürfen nur mit einer Genehmigung abgebrannt werden. Diese ist mindestens 14 Tage vorher beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung zu beantragen.

«Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf eine Genehmigung besteht», erinnert die Gemeindeverwaltung.

Für folgende private Feuerwerke wurde eine Genehmigung erteilt:

Samstag, 29.06.2019
Industriestraße 22, Sinzheim

Samstag, 13.07.2019
Waldstraße, Sinzheim- Schiftung

Die Feuerwerke müssen bis spätestens 22:30 Uhr beendet sein.


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