Aus dem Landratsamt Rastatt

Vorbescheid Biogasanlage Sinzheim zurückgenommen – „Dass die vorläufige Entscheidung des Landratsamts Rastatt teilweise noch Fragen aufwerfe“

Vorbescheid Biogasanlage Sinzheim zurückgenommen – „Dass die vorläufige Entscheidung des Landratsamts Rastatt teilweise noch Fragen aufwerfe“
Foto: goodnews4-Archiv

Rastatt/Sinzheim, 18.05.2022, Bericht: Landratsamt Das Landratsamt Rastatt hat den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für den geplanten Bau einer Biogasanlage in Sinzheim zurückgenommen.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass damit jedoch keine Entscheidung über das Vorhaben getroffen worden sei. Die Gründe für eine Aufhebung des Vorbescheides waren vielmehr formaler Art und hängen nicht mit der Unverträglichkeit mit Nachbarbelangen zusammen.

Das Landratsamt Rastatt hatte für den geplanten Bau einer Biogasanlage in Sinzheim im März 2021 einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid erteilt. Dabei ging es um Vorabklärungen zu bestimmten bau- und immissionsschutzrechtlichen Fragen. Betrachtet wurde ein geplanter Standort im Außenbereich südlich von Sinzheim. Die Einschätzung beruhte auf vorläufigen Unterlagen unterhalb einer Genehmigungsplanung, so dass in weiten Teilen noch Vorbehalte für eine endgültige Entscheidung getroffen wurden. Diese bezogen sich zum Beispiel auf weitere naturschutzfachliche Unterlagen und technische Begutachtungen. Relevant war auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anlage im Außenbereich in Verbindung mit einem landwirtschaftlich privilegierten Betrieb zugelassen werden kann.

 

In einem Petitionsverfahren hatten sich daraufhin weitere Stellen, unter anderem das Regierungspräsidium Karlsruhe, mit der Sache befasst und waren zum Schluss gekommen, dass die vorläufige Entscheidung des Landratsamts Rastatt teilweise noch Fragen aufwerfe. Daher hat sich das Landratsamt dazu entschlossen, den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid diesen Monat zurückzunehmen.


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