Verordnung für Beherbergungsbetriebe

Neue Corona-Hygiene-Verordnung liegt vor – Für Hotels und Ferienwohnungen – "Bei Barzahlung hat Geldübergabe über geeignete Vorrichtung zu erfolgen"

Neue Corona-Hygiene-Verordnung liegt vor – Für Hotels und Ferienwohnungen – "Bei Barzahlung hat Geldübergabe über geeignete Vorrichtung zu erfolgen"
Ab Freitag dürfen in den Hotels in Baden-Baden wieder Touristen übernachten. Foto: Archiv

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
24.05.2020, 19:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Und wieder setzte die Corona-Krise die liebgewonnene Wochenendpause in den Stuttgarter Behörden außer Kraft. Am fortgeschrittenen Samstagabend versendete Silke Walter für die Landesregierung und ihren Chef, Gesundheitsminister Manne Lucha, die «Neue Corona-Hygiene-Verordnung für Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze».

Die Verordnung tritt am Freitag, 29. Mai 2020, in Kraft. So sollen Hotelbetreiber und sonstige Gastgeber von Herbergsunternehmen noch eine Woche Zeit haben, um sich auf die Kontrollarbeiten vorzubereiten.


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