Quarantäne und Corona-Test

Regeln für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten – Bei positivem Test: Quarantäne und Information des Gesundheitsamts ist Pflicht

Regeln für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten – Bei positivem Test: Quarantäne und Information des Gesundheitsamts ist Pflicht
Corona-Test an der Parkanlage Neuenburg-Ost unweit der Schweizer Grenze. Foto: Archiv

Gaggenau, 09.09.2020, Bericht: Redaktion Die Sommerferien gehen an diesem Wochenende zu Ende, stellt das Rathaus Gaggenau fest und gibt einen Überblick über die notwenigen Regeln, an die sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten halten müssen. Zu den Risikogebieten gehören unter anderen Teile von Frankreich, Spanien und Kroatien.

Für 14 Tage müssen die Rückkehrer sofort und direkt in Quarantäne, in der Regel in die eigene Wohnung. Sollte ein Test nicht schon 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein, muss man das innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise nachholen und das Ergebnis dem Gesundheitsamt übermitteln. Falls bei einem Flug vom Beförderer sogenannte Aussteigekarten ausgegeben werden, muss man diese nutzen, diese werden dann an die Gesundheitsämter weitergeleitet. Ab 1. Oktober soll die Quarantäne frühestens nach fünf Tagen mit einem Negativtest aufgehoben werden. Das haben Bund und Länder am 27. August beschlossen.

Teststellen in Baden-Württemberg: Flughafen Stuttgart (täglich von 6 Uhr bis 23 Uhr):
Bodensee-Airport Friedrichshafen (Testcenter ist während des Flugbetriebs aus Risikogebieten geöffnet)
Baden-Airpark (Testcenter ist während des Flugbetriebs aus Risikogebieten geöffnet)
an der A5: Raststätte Neuenburg-Ost (täglich von 8 Uhr bis 20 Uhr, die Auffahrt auf den Parkplatz ist bis 19 Uhr möglich)
an der A8: Rastplatz Kemmental-Ost (täglich von 6:30 bis 22 Uhr)

Bei einem positiven Test wird das Gesundheitsamt aktiv. Für mindestens 10 Tage ist dann eine Quarantäne verpflichtend. Wer entgegen dieser Verpflichtung eine entsprechende Untersuchung vorsätzlich oder fahrlässig nicht duldet, handelt ordnungswidrig und riskiert eine Geldbuße von bis zu 25 000 Euro.

goodnews4.de veröffentlicht täglich die aktuelle Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts

 

Weitere Erklärungen aus dem Rathaus Gaggenau:

Falls das Testergebnis nicht gleich vorliegt, muss man sich dann für die Zeit bis zum Testergebnis in Quarantäne begeben?
Ja, wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich in Quarantäne begeben, bis das negative Testergebnis vorliegt.

Müssen sich Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet grundsätzlich bei der Behörde melden?
Ja, unabhängig von der Testung ist jeder Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich unverzüglich beim Bürgerbüro der Stadt Gaggenau zu melden. Diese Verpflichtung kann auch durch die Abgabe einer sogenannten «Aussteigerkarte» erfüllt werden; diese kann zum Beispiel bereits bei der Ankunft am Flughafen abgegeben werden. Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses muss man zwingend in Quarantäne verbleiben.

Was passiert, wenn man sich nicht testen lässt?
Wer entgegen dieser Verpflichtung eine entsprechende Untersuchung vorsätzlich oder fahrlässig nicht duldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Müssen auch Säuglinge und Kleinkinder bei Einreise aus einem Risikogebiet getestet werden?
Kleinkinder unter 3 Jahren müssen nicht getestet werden. Ist es der ausdrückliche Wunsch der Eltern, können Tests vorgenommen werden.

Darf man sich auch kostenlos testen lassen, wenn man schon aus einem Risikogebiet daheim angekommen ist? Darf das Haus verlassen werden?
Nur zur Testung darf das Haus verlassen werden. Mindestens bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses muss man zwingend in Quarantäne verbleiben.

Muss/kann man sich danach noch einmal testen lassen?
Ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar. Eine Wiederholungstestung fünf bis sieben Tage nach dem ersten Test ist aus fachlicher Sicht sinnvoll, eine zweite Testung ist für Reiserückkehrer derzeit jedoch in Baden-Württemberg nicht verpflichtend. Vielmehr sind Reisende aus Risikogebieten besonderes darauf hinzuweisen, dass diese bis 14 Tage nach Rückkehr (und auch trotz negativer erster Testung) unverzüglich einen Arzt aufsuchen sollen, wenn Symptome auftreten, die auf eine COVID-19 Erkrankung hinweisen können. Zusätzlich muss der Reisende das zuständige Gesundheitsamt über das Auftreten von Symptomen informieren.

Was passiert nach einem positiven Test?
Nach einem positiven Test wird das Gesundheitsamt das weitere Vorgehen erläutern. In der Regel muss man sich für mindestens 10 Tage zu Hause in Quarantäne begeben.

Wird das Gesundheitsamt in meinem Wohnort/Kreis informiert?
Über positive Testergebnisse erhalten die Gesundheitsämter bei Infektionskrankheiten wie dem Coronavirus SARS-CoV-2 Informationen direkt von den Laboren. Negative Testergebnisse werden nicht automatisch von den Laboren an die Gesundheitsämter gemeldet. Ein negatives Testergebnis müssen Reisende, die aus einem Risikogebiet kommen, daher selbst mit der vom Arzt ausgestellten Testbescheinigung gegenüber dem Bürgerbüro Gaggenau (Ortspolizeibehörde) nachweisen.

Was beinhalten die Quarantäneregeln?
Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen im persönlichen Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können sehr teuer werden.


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