Corona-Beschränkungen in Frankreich

Was man vor Reisen nach Frankreich wissen muss – Maskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis

Was man vor Reisen nach Frankreich wissen muss – Maskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis
Je nach örtlichen Gegebenheiten können in Frankreich lokal Schließungen oder Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
16.07.2020, 00:00 Uhr



Baden-Baden In alle Länder der EU sind Einreisen wieder möglich. Zur Urlaubszeit blickt goodnews4.de über die Grenzen, die während der Corona-Beschränkungen gerade bei unserer Nähe zum Elsass wieder ziemlich bewusst wurden und nun wieder offen sind.

Beschränkungen gelten aber weiterhin innerhalb aller EU-Länder. Auch in Frankreich. Maskenpflicht gilt für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis.

Die wesentlichen Beschränkungen fast das Auswärtige Amt zusammen:

Für die Ausweitung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs in Frankreich wurden Hygiene- und Abstandsregeln erlassen. Unter anderem gilt, ggf. strafbewehrt:

Gesichtsmaskenpflicht für Reisende ab 11 Jahren in Flugzeugen, Zügen, Bussen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bushaltestellen, Taxis und Sammeltaxis. Verkehrsunternehmen müssen - im Rahmen des Möglichen, z.B. über entsprechende Sitzplatzreservierung - Abstandswahrung in den Transportmitteln, Flughäfen, Bahnhöfen etc. ermöglichen und Desinfektionsmittel bereitstellen.

Parks, öffentliche Grünanlagen, Strände, Sporthäfen sind landesweit grundsätzlich wieder zugänglich. Je nach örtlichen Gegebenheiten können lokal Schließungen oder z.B. die Gesichtsmaskenpflicht auch im öffentlichen Raum angeordnet werden.

In den unter Infektionsgesichtspunkten «grün» bewerteten Landesteilen (derzeit gesamtes Staatsgebiet mit Ausnahme der Überseegebiete Mayotte und Französisch-Guyana) sind Gastronomie und auch Campingplätze sowie Jugendherbergen geöffnet. Auch Jugendferienlager sind möglich.

Gastronomiebetriebe unterliegen Abstandsgeboten und anderen Einschränkungen. Konzertsäle, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit noch geschlossen.

Museen sind zum Teil wieder geöffnet, gegebenenfalls müssen Eintrittskarten vorab für bestimmte Besuchszeiten gebucht werden, Sportanlagen nur mit Einschränkungen.

Landesweit dürfen vor September 2020 keine Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern stattfinden. Ungeordnete Versammlungen im öffentlichen Raum oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen von über 10 Personen sind untersagt.

Hygieneregeln: Insbesondere im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr müssen Reisende über 11 Jahren Gesichtsmasken tragen, außerdem gelten hier, in gastronomischen Einrichtungen, Museen usw. Abstandsregeln. In einigen Städten oder hoch frequentierten Orten kann eine lokal angeordnete Gesichtsmaskenpflicht gelten.

Mehr: www.auswaertiges-amt.de


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