Stellungnahme

KSC-Aufsichtsrat zur Trennung von Oliver Kreuzer – „Keine Gründe zu zweifeln“

KSC-Aufsichtsrat zur Trennung von Oliver Kreuzer – „Keine Gründe zu zweifeln“
Der Baden-Badener Unternehmer Wolfgang Grenke ist Vorsitzender des KSC-Aufsichtsrats. Foto: Archiv

Karlsruhe, 04.04.2023, Bericht: Redaktion Nach der Entlassung von Julian Nagelsmann sorgte auch die Trennung des KSC von seinem Sport-Geschäftsführer Oliver Kreuzer für einige Aufmerksamkeit in der Fußballwelt. goodnews4.de berichtete.

In einer Stellungnahme des KSC-Aufsichtsrats rechtfertigt der dieser die Entscheidung.

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Die Stellungnahme des Aufsichtsrats der KSC GmbH & Co. KGaA zur Trennung von Oliver Kreuzer im Wortlaut:

Der Beirat der KSC-KGaA (Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA) hat in seiner Sitzung am 31. März mehrheitlich die Abberufung des Sport-Geschäftsführer Oliver Kreuzer beschlossen. In einer Sitzung am 2. April hat sich der Aufsichtsrat vom Vorsitzenden des Beirats, Herrn Holger Siegmund-Schultze, über die Hintergründe des Beschlusses informieren lassen. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen Interessen der Aktionäre zu vertreten. Folglich muss er die wirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Entscheidung abwägen und Stellung nehmen, auch wenn die Entscheidung nicht der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Im Ergebnis stellt der Aufsichtsrat einstimmig fest:

Wenn ab diesem Jahr das neue Stadion genutzt werden kann, wird sich dies wesentlich auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken. Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die langfristige Strategie zu prüfen und den Wirtschaftsplan anzupassen. Insbesondere die Zielsetzung des Beirats, die Qualität des Spielerkaders zu erhöhen, die Jugendarbeit zu verstärken sowie eine strategische Kaderplanung zu implementieren und damit höhere Transfererlöse als in der Vergangenheit zu erzielen, wird vom Aufsichtsrat unterstützt.

Mit welchem Personal der Verein dieses Ziel erreichen will und welche Kosten mit Personalmaßnahmen in Kauf genommen werden, ist eine Entscheidung, die gemäß Satzung dem Beirat obliegt. Der Aufsichtsrat sieht seinerseits aber keine Gründe, an der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit der bisher getroffenen Entscheidungen zu zweifeln.

Karlsruhe, den 3. April 2023

Wolfgang Grenke
Vorsitzender des Aufsichtsrats




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