Karlsruher SC

KSC beantragt Lizenz für neue Saison auch für dritte Liga

Karlsruhe, 16.03.2021, Bericht: KSC Der Karlsruher SC hat fristgerecht seine Lizenzierungsunterlagen für die Saison 2021/22 eingereicht. Im Namen der KSC GmbH & Co. KGaA wurden dabei Anträge für die Bundesliga und die 2. Bundesliga bei der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) sowie für die 3. Liga beim Deutschen Fußball-Bund, DFB abgegeben.

Die Planungen für die kommende Spielzeit sind in den letzten Wochen und Monaten gemeinsam mit den Beratern des KSC erarbeitet und zwischen Geschäftsführung und Beirat abgestimmt worden.

«Für uns sind die größten Herausforderungen, dass wir Einschränkungen durch den Stadionumbau im laufenden Betrieb haben und dabei auch die Auswirkungen durch die Corona-Pandemie verkraften müssen. Das heißt, einerseits müssen wir ins Stadion investieren, andererseits hohe Einnahmeverluste ausgleichen. Ticket- und Hospitality-Erlöse fallen seit gut einem Jahr größtenteils aus», so KSC-Geschäftsführer Michael Becker. «Insgesamt rechnen wir deshalb mit mindestens 7 Millionen Euro Verlust durch die Pandemie, zudem werden die Einnahmen durch Fernsehgelder in der kommenden Saison aufgrund des neuen TV-Vertrags nach aktuellem Stand etwa 17 Prozent geringer ausfallen. Zeitgleich müssen wir in der nächsten Spielzeit aber rund zwei Millionen Euro in den Innenausbau des neuen Stadions investieren. Nichtsdestotrotz sind wir uns sicher, diese herausfordernde Zeit gemeinsam meistern zu können.»

In den Unterlagen für die kommende Saison plant der KSC derzeit in der 2. Bundesliga sowie in der Dritten Liga mit Verlusten, nur im Falle eines Aufstiegs in die Bundesliga mit Gewinn. Die Frist für die Einreichung der Lizenzunterlagen endet am heutigen Montag. Mit der Erstentscheidung in Sachen Lizenzerteilung ist Ende April zu rechnen. Mögliche Bedingungen für die finale Lizenzentscheidung Anfang Juni müssen bis Ende Mai erfüllt werden.

Falls die DFL bei der Liquiditätsberechnung im Rahmen der Prüfung der finanziellen Kriterien vor der Spielzeit eine Liquiditätsunterdeckung feststellt, sieht die Lizenzierungsordnung normalerweise die Erteilung der Bedingung vor, die Schließung dieser Lücke innerhalb einer bestimmten Frist vor Beginn der neuen Saison nachzuweisen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten werden im Lizenzierungsverfahren zur kommenden Saison 2021/22 derartige Bedingungen allerdings einmalig durch Auflagen ersetzt, die dann bis zum 15. September 2021 zu erfüllen sind. Dies bedeutet, dass jeder Club aus wirtschaftlicher Sicht eine Lizenz für die kommende Spielzeit erhält.

Damit wird die Frist auf einen Zeitpunkt innerhalb der neuen Spielzeit und nach Abschluss der Sommer-Wechselperiode gelegt, um den Clubs mehr Zeit und mehr Möglichkeiten zur Schließung einer Liquiditätslücke zu geben, beispielsweise durch Transfers von Spielern zu anderen Clubs. Sollte es einem Club nicht gelingen, innerhalb der Frist die Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ein Punktabzug von sechs Punkten mit sofortiger Wirkung in der Spielzeit 2021/22.


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