KSC diskutiert über innere Strukturen – Vierte Sitzung des Ausgliederungsausschusses

Karlsruhe, 05.03.2019, Bericht: KSC Zu ihrer vierten Sitzung trafen sich die Mitglieder des KSC-Ausgliederungsausschusses am 25. Februar in den Räumlichkeiten des KSC-Clubhauses.

Nachdem man im Dezember 2018 einstimmig beschlossen hatte, für die Ausgliederung nur noch das Modell einer GmbH & Co. KGaA zu verfolgen und diese Rechtsform in ihrer inneren Struktur bei der letzten Sitzung im Detail besprochen hatte, wurden in der vierten Sitzung zweieinhalb Stunden lang der konkrete Satzungsentwurf der Kommanditgesellschaft und der Entwurf eines Gesellschaftervertrages der Komplementär GmbH betrachtet und diskutiert.

Das anwesende KSC-Präsidium um Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze konnte bei der Sitzung insgesamt 27 Teilnehmer begrüßen. Darunter waren Vertreter des Verwaltungs- und Vereinsrates, des Wahlausschusses und des Ehrenrates, der Geschäftsführer und der Sportdirektor des KSC, Vertreter der organisierten Fanszene (Supporters e.V., Ultras), die Revisoren des Vereins, ein Vertreter des KSC-Freundeskreis e.V., weitere Vereinsmitglieder mit besonderen Verdiensten sowie die langjährigen externen Fachberater des Vereins, wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüferin.

Nach der Begrüßung durch KSC-Präsident Wellenreuther mit einem kurzen Update zu aktuellen Themen stellte KSC-Rechtsanwalt Markus Schütz die konkreten Entwürfe eines Gesellschaftervertrags der KSC Management GmbH und einer Satzung der KSC GmbH & Co. KGaA vor.

1. Gesellschaftervertrag der KSC Management GmbH

Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der noch zu gründenden Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA. Geführt wird die KSC Management GmbH von einem oder mehreren Geschäftsführern.

Aufsichtsgremium ist ein Beirat, der unter anderem die Geschäftsführer bestellt und abberuft. Dieser Beirat soll aus fünf bis neun Personen bestehen. Der KSC als Verein entsendet mit den drei Präsidiumsmitgliedern sowie dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats und dessen Stellvertreter insgesamt fünf Mitglieder in den Beirat der KSC-Management GmbH. Jeder Kommanditaktionär mit einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent an der KGaA darf eine Person entsenden. Damit kann der Beirat maximal neun Personen umfassen.

Vorsitzender des Beirats ist der Präsident des Karlsruher SC e.V. Beschlussfähig ist der Beirat nur dann, wenn die Vertreter des Vereins mehrheitlich vertreten sind. «Dies soll gewährleisten, dass der Verein im Beirat immer das Sagen hat», erläuterte Schütz.

2. Satzung der KSC GmbH & Co. KGaA

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien unterhält die Lizenzspielerabteilung. Ihr Zweck besteht außerdem in der Fortführung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des KSC e.V.

Laut der Satzung soll der Aufsichtsrat der KSC GmbH & Co. KGaA aus neun Personen bestehen. Sechs Personen werden auf der Hauptversammlung der KGaA gewählt. Drei Personen werden vom KSC e.V. entsandt und auf der Mitgliederversammlung des Vereins gewählt. Eine Person davon soll ein Fanvertreter sein.

Die Supporters haben − wie in der letzten Sitzung beschlossen - einen Vorschlag eingebracht, wie die Rolle des Fanvertreters definiert und legitimiert werden soll. Das Vorschlagsrecht, welcher Fanvertreter in den Aufsichtsrat der KSC GmbH & Co. KGaA entsandt werden soll, soll durch einen noch zu gründenden (Fan-)Beirat erfolgen. Diesem Beirat gehören zwei Mitglieder der Supporters Karlsruhe e.V., ein Mitglied des Supporters-Vorstands und je ein Vertreter von Ultra 1894 und der Fanclubs an.

Im Anschluss daran wurde die Frage aufgeworfen, ob man festlegen kann, dass ein Fanvertreter in den Aufsichtsrat entsandt wird oder ob sich die vom (Fan-)Beirat vorgeschlagene Person einer Wahl bei der Mitgliederversammlung des KSC e.V. stellen muss. Rechtsanwalt Schütz wird dies rechtlich prüfen und bis zur nächsten Sitzung hierzu einen Vorschlag erarbeiten. Zusätzlich wurde gemeinsam mit dem Supporters Karlsruhe e.V. Ende März ein gesonderter Workshop vereinbart. Neben Präsident Ingo Wellenreuther und Geschäftsführer Michael Becker wird hierbei auch Rechtsanwalt Schütz anwesend sein.

Hinsichtlich der möglichen Ausgabe von Aktien zur Kapitalbeschaffung wurde festgelegt, dass nur sogenannte vinkulierte Namensaktien ausgegeben werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Besitzer der Aktien dem Verein zu jeder Zeit bekannt sind.

Die nächste Sitzung des Ausgliederungsausschusses wird am Montag, 01. April 2019 stattfinden. Neben der Thematik Entsendung eines Fanvertreters sollen dabei außerdem die Anpassung der Satzung des KSC e.V. in Folge der Ausgliederung und die Frage, wann und in welcher Form Aktienpakete ausgegeben werden, besprochen werden.

Darüber hinaus ist geplant, dass am Ende der nächsten Sitzung eine Empfehlung an das KSC-Präsidium für oder gegen eine Ausgliederung erfolgt. Bei einem möglichen positiven Votum würden im nächsten Schritt alle Mitglieder des KSC umfangreich über das Vorhaben informiert werden. Hierzu sind beispielsweise verschiedene Infoabende angedacht.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.