Neue Corona-Verordnung Sport hier – Kein Zutritt für nichtgeimpfte Trainer ohne Test in Sporthallen

Neue Corona-Verordnung Sport hier – Kein Zutritt für nichtgeimpfte Trainer ohne Test in Sporthallen
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 24.08.2021, Bericht: Redaktion Das ist eine der zentralen Regelungen der neue Corona- Verordnung «Sport», die gestern von der Landesregierung Baden-Württemberg veröffentlicht wurde.

«Nicht-immunisierten Personen im Sinne von § 5 CoronaVO einschließlich der Trainerinnen und Trainer und Übungsleiterinnen und Übungsleiter ist der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien ohne Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gestattet. Der Zutritt zu geschlossenen Räumen der Sportstätte und die Teilnahme am dort stattfindenden Trainings- und Übungsbetrieb ist ihnen nur nach Vorlage eines Testnachweises im Sinne von § 5 CoronaVO erlaubt.» Im Freien ist nicht-immunisierten Personen der Trainings- und Übungsbetrieb auch ohne Testnachweis gestattet. Wollen sie in geschlossene Räume und dazu zählen auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräume, brauchen sie einen Testnachweis. Erlaubt ist aber, dass Eltern oder Personensorgeberechtigten, die nicht-immunisiert sind, sich ungetestet ebenfalls kurz im Innenbereich aufhalten dürfen, um Kinder zum Training zu bringen oder von dort abzuholen. Auch die Benutzung der Toiletten einer Sportanlage ist möglich.

 

Für den Fall eines hohen Infektionsgeschehens und einer steigendenden Belastung des Gesundheitswesens behält sich die Landesregierung allerdings vor, zusätzliche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. «Wenn sich das Ausbruchsgeschehen verstärkt und eine Überlastung des Gesundheitswesens droht, werden wir reagieren müssen», wird Kultusministerin Theresa Schopper in einer Erklärung ihres Ministeriums von gestern zitiert.

Alle weiteren Details hier: PDF Corona-Verordnung Sport


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