Corona-Verordnung Sportstätten

"Notverkündung" aus Stuttgart zu weiteren Lockerungen – Schwimmbäder dürfen für Abi-Prüfung öffnen – Komplizierte Regeln – "40 Quadratmeter pro Person"

"Notverkündung" aus Stuttgart zu weiteren Lockerungen – Schwimmbäder dürfen für Abi-Prüfung öffnen – Komplizierte Regeln – "40 Quadratmeter pro Person"
Für Schwimmkurse, zur Prüfungsvorbereitung und für Sportvereine können Schwimmbäder ab 2. Juni geöffnet werden. Foto: Archiv

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
23.05.2020, 23:00 Uhr



Baden-Baden In den gewohnten Alltag geht es nur langsam und holprig zurück. Mit dem kuriosen Begriff «Notverkündung» garnierte die Landesregierung gestern die «Corona-Verordnung Sportstätten des Kultus- und des Sozialministeriums». Danach soll Anfang Juni auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich sein. Die Lockerungen sind jedoch versehen mit teilweise komplizierten Regeln und Einschränkungen.

Für Schwimmkurse, Schwimmunterricht, zur Prüfungsvorbereitung insbesondere auf die fachpraktische Prüfung für das Sport-Abitur sowie für Trainingseinheiten für Sportvereine können Schwimmbäder wieder geöffnet werden. Unter Auflagen sollen auch Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und weitere Einrichtungen ab dem 2. Juni den Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Es gelten Vorgaben, zum Beispiel zur Fläche, die einer Person zur Verfügung gestellt werden muss. Es darf nur individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen trainiert werden, heißt es in einer Erklärung aus den zuständigen Ministerien. Dabei müsse einer Person eine Fläche von 40 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bilde aber das Training an einem Gerät oder auf einer Matte, bei dem der Standort beibehalten wird. In diesem Fall könne auch größere Trainings- und Übungsgruppen gebildet werden, und die Flächenvorgabe reduziert sich auf mindestens zehn Quadratmeter pro Person.


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