Steuerschätzung für Baden-Württemberg

3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen in 2020 – 3,5 Milliarden in 2021 – Ministerin Sitzmann: „Könnte noch massiver werden“

3,3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen in 2020 – 3,5 Milliarden in 2021 – Ministerin Sitzmann: „Könnte noch massiver werden“
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart, 19.05.2020, Bericht: Finanzministerium Die Corona-Pandemie mit all ihren Konsequenzen wirkt sich deutlich auf die Steuereinnahmen Baden-Württembergs aus. Das geht aus der Mai-Steuerschätzung für das Land hervor.

Demnach liegen die Steuereinnahmen in diesem Jahr voraussichtlich um rund 3,3 Milliarden Euro niedriger als im Haushalt veranschlagt. Für das kommende Jahr wird ein Rückgang um circa 3,5 Milliarden Euro prognostiziert. Damit liegen die Steuereinnahmen in beiden Jahren um mehr als 10 Prozent niedriger als bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts im Dezember 2019 erwartet.

«In den vergangenen Wochen haben Bund und Länder hohe Ausgaben für den Gesundheitsschutz geschultert. Zudem wurden Soforthilfen für die Wirtschaft in Milliardenhöhe ausbezahlt. Es gibt steuerliche Hilfen und Lohnersatzleistungen wie nie zuvor. Das alles war absolut notwendig und richtig. Diese Entlastungen und die Folgen der Corona-Pandemie auf die Wirtschaft werden allerdings auch einen Einbruch der Steuereinnahmen mit sich bringen, wie wir ihn in der Geschichte des Landes so gut wie nie erlebt haben», sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Montag (18. Mai) in Stuttgart.

Für das Jahr 2020 sind im Landeshaushalt Netto-Steuereinnahmen in Höhe von rund 31,3 Milliarden Euro veranschlagt. Das entsprach den Prognosen der Steuerschätzung im Herbst 2019. Nach der aktuellen Steuerschätzung könnten die Einnahmen auf 28,0 Milliarden Euro sinken. Für das Jahr 2021 sind 32,2 Milliarden Euro Netto-Steuereinnahmen im Haushalt vorgesehen, die Steuerschätzer gehen nun von circa 28,7 Milliarden Euro aus.

«Der Rückgang könnte noch massiver werden», so die Ministerin. «Denn in der Steuerschätzung stecken noch sehr viele Unwägbarkeiten.» Weder sei bislang abzusehen, wie sich der Fortgang und die Dauer der Pandemie gestalten. Noch gebe es eindeutige Voraussagen zur weiteren Entwicklung der Binnenkonjunktur und der internationalen Märkte, die für die exportorientierte Wirtschaft Baden-Württembergs besonders wichtig sind. Um mehr Gewissheit zu haben, haben sich die Steuerschätzer darauf verständigt, dass es in diesem Jahr erstmals eine zusätzliche Steuerschätzung Anfang September geben soll. «Im September kann vieles deutlich valider beurteilt werden. So können dann auch erste Auswirkungen der Programme von Bund und Ländern einbezogen werden, die es über bereits laufende Hilfen hinaus geben wird und die die Konjunktur gezielt und effizient wieder ankurbeln sollen», so Sitzmann. Sie gehe davon aus, dass die Programme vor allem in den kommenden Jahren positive Wirkung zeigen und künftig Steuereinnahmen sichern werden.

Über die Ergebnisse der Steuerschätzung für Baden-Württemberg und die Konsequenzen für den Landeshaushalt wird die Haushaltskommission der Koalition am Dienstagabend beraten. Mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Haushalte der Kommunen im Land wird sich die Gemeinsame Finanzkommission (GFK) - wie vereinbart - in der kommenden Woche befassen. In der GFK beraten Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter der Landesregierung sowie der kommunalen Landesverbände über die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen.

Nach der aktuellen Steuerschätzung müssen die Gemeinden, Städte und Kreise in diesem Jahr mit rund 3,6 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als noch im Herbst 2019 prognostiziert. Der starke Einbruch ist insbesondere auf die rückläufige Gewerbesteuer zurückzuführen. Im nächsten Jahr könnten die Steuereinnahmen um circa 2,3 Milliarden Euro zurückgehen. Für die Monate März, April und Mai hatte das Land die Kommunen unbürokratisch und rasch mit Soforthilfen in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro unterstützt. Das Geld ist eine Unterstützung des Landes, damit Kommunen beispielsweise für die Eltern die Kita-Gebühren erlassen konnten, solange die Einrichtungen geschlossen waren.


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