Zahlen aus dem Statistischen Landesamt

40 Prozent mehr Firmen-Insolvenzen im Dezember in Baden-Württemberg – Privatinsolvenzen rückläufig

40 Prozent mehr Firmen-Insolvenzen im Dezember in Baden-Württemberg – Privatinsolvenzen rückläufig

Stuttgart, 06.03.2021, Bericht: Redaktion Im Dezember 2020 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg 166 Insolvenzverfahren von Unternehmen beantragt. Das entspricht 46 Verfahren oder 38,3 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

Damit liege die Zahl der Unternehmensinsolvenzen erstmals seit fünf Monaten wieder über der Zahl des entsprechenden Vorjahresmonats. Verzerrt wird die relativ geringe Zahl der Insolvenzanträge im Jahr 2020 insgesamt durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, das für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren in Kraft trat.

Die weitere Mitteilung des Statistisches Landesamts im Wortlaut:

Neben den Unternehmen beantragten im Dezember 2020 auch 425 Privat¬schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Im Vergleich zum entspre¬chenden Vorjahresmonat war hier ein Rückgang um 81 Verfahren bzw. 16 Prozent zu beobachten. 254 dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, so beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Personen im Ruhestand, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt. In den übrigen 171 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbst¬ständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaf¬tende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und *Gesamtgutver¬fahren.

Die Gesamtzahl der Unternehmens- und Privatinsolvenzverfahren summierte sich im Dezember 2020 auf 591 (−35 Verfahren bzw. −5,6 Prozent).

 

Im gesamten Verlauf des Jahres 2020 wurden in Baden-Württemberg 7 810 An¬träge auf Insolvenz gestellt. Das waren 2 343 Fälle bzw. 23,1 6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. 1 724 Verfahren wurden von Unternehmen beantragt, 6 086 Insolvenz¬verfahren be¬trafen Privatpersonen. Der Rückgang der Insolvenzanträge war so¬wohl bei den Un¬ternehmen (−95 Verfahren bzw. −5,2 6 Prozent), aber vor allem auch bei Privatpersonen (−2 248 Verfahren bzw. −27 6 Prozent) zu beobachten.

Entscheidend für die geringe Zahl der Insolvenzanträge im Jahr 2020 dürfte das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens sein, das für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren in Kraft trat. Er sieht in seinem Kern eine Verkürzung des regelmäßigen Restschuldbefreiungsver¬fahrens von sechs auf drei Jahre vor. Auf Grund dessen kann vermutet werden, dass überschuldete Personen ihre Insolvenzanträge zunächst zurückgestellt ha¬ben. Des Weiteren dürfte die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen auch von den besonderen staatlichen Finanzhilfen und der vorübergehenden Ausset¬zung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen bestimmt gewesen sein.

*Unter dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen verstanden, das die Ehegatten in die Ehe einbringen und während der Ehe erwerben. Es handelt sich um gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Gesamtgutinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren.


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