Energiepreisbremsen

Abschlagszahlungen werden erst im April abgebucht – Badenova kritisiert Regierung: „Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist“

Abschlagszahlungen werden erst im April abgebucht – Badenova kritisiert Regierung: „Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist“
Foto: Archiv

Freiburg, 29.03.2023, Bericht: Redaktion «Badenova sorgt für fehlerfreie Umsetzung der sozialstaatlichen Aufgabe», lobt sich der Freiburger Energieversorger.

«Die gesetzlich beschlossenen Strom- und Gaspreisbremsen zur Minderung der außergewöhnlich hohen Energiemarktpreise stehen an», erinnert Badenova. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist und hohen Komplexität würden nun «bestimmte Abschläge für den Monat März erst Mitte April» abgebucht. Der Freiburger Energieversorger betreibt auch im Baden-Badener Rebland das Gasnetz.

Die Erklärung von Badenova im Wortlaut:

Die Preisbremsen gelten seit März und finden auch rückwirkend für Januar und Februar Anwendung. Wie alle anderen Energieversorger stand badenova vor der Herausforderung, neben dem regulären Geschäft in den vergangenen Wochen die gesamte Abrechnung IT-seitig mit der Systematik der Preisbremsen umzustellen – sozusagen eine Operation am offenen Herzen.

Die Umstellung dauert aktuell noch an. Deshalb hat badenova entschieden, im Interesse einer nachvollziehbaren Abbuchung den Rhythmus der Abschlagszahlung einmalig zu verändern.

Erdgas:
• Die Abbuchung des Abschlags für März erfolgt für alle Kunden, ob anspruchsberechtigt oder nicht, am 14. April.
• Informatorisch sei hier erwähnt: Im Gassektor liegt die Schwelle der Preisbremse für Haushaltskunden wie auch kleine und mittlere Unternehmen bei einem Arbeitspreis von 12 Cent brutto pro Kilowattstunde.

 

Strom:
• Bei den Stromkunden, für die im März die Preisbremse greift, wird der Abschlag nicht Ende März, sondern am 14. April eingezogen.
• Für Stromkunden, die die Schwelle der Preisbremse nicht übersteigen, ändert sich nichts. Der Abschlag wird planmäßig Ende März abgebucht.
• Im Stromsektor liegt die Schwelle der Preisbremse für Haushaltskunden wie auch kleine und mittlere Unternehmen bei einem Arbeitspreis von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde.

Alle Erdgas- und Stromkunden, die anspruchsberechtigt sind, erhalten demnächst ein Informationsschreiben, in dem der Abschlag ohne Preisbremse, die errechnete Entlastung und der dann reduzierte Abschlag aufgeführt sind. Es ist möglich, dass sich bei Kunden im Stromsektor, für die bereits im März die Preisbremse greift und von denen uns nur eine postalische Adresse vorliegt, Abschlagszahlung und Informationsschreiben überschneiden.

Wichtig: Alle Kunden erhalten ihre jeweiligen Entlastungen. Kunden, die ein Lastschriftverfahren erteilt haben, müssen nicht aktiv werden. Kunden, die Abschlagszahlungen selbst anweisen, überweisen bitte den neuen Abschlag erst nach Erhalt des Informationsschreibens.

Auch für badenova ist es ein ungewöhnlicher Vorgang, eine originär sozialstaatliche Aufgabe, nämlich die finanzielle Entlastung von Bürgern, selbst umzusetzen. Die Informationsschreiben, die bald versendet werden, informieren vollumfänglich. Sollten dann doch noch Fragen unbeantwortet sein, hilft der badenova Kundenservice weiter. Die Nummer findet sich auf dem Informationsschreiben.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen bietet badenova hier: www.badenova.de




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