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Achtung: Erben kann seit diesem Jahr schnell sehr teuer werden!

Achtung: Erben kann seit diesem Jahr schnell sehr teuer werden!
Tobias Wolf, Mitarbeiter von Immobilien Regional, im Beratungsgespräch ganz rechts zu sehen.

Baden-Baden Das 1986 als Immobilien Regional gegründete Familienunternehmen hat seinen Sitz direkt im Herzen von Baden-Baden am Augustaplatz. Als eines der führenden Immobilienunternehmen der Region unterstützen die 30 Mitarbeiter Sie beim Kauf und Verkauf von Wohn- und Geschäftsimmobilien in der Region Mittelbaden – insbesondere ab Baden-Baden, Bühl, Rastatt, Gernsbach und Gaggenau. Hier vermittelt die Firma Grundstücke, Appartements, Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Villen, Anwesen und Schlösser sowie Sonder- und Gewerbeimmobilien.

Zum Jahreswechsel ist eine neue Gesetzesänderung in Kraft getreten. Wir unterhalten uns über die neue Erbschaftssteuer mit Theresa-Luisa Ernst, Prokuristin und Verkaufsleiterin bei Immobilien Regional AG.

Können Sie unseren Lesern die Änderungen bei der Vererbung von Immobilien, welche seit dem 31.12.2022 gelten, erläutern?

Ab sofort dient der Marktwert und nicht mehr der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer. Das heißt in Kurzform, dass erben nun schnell sehr teuer für einen werden kann.

Was genau müssen wir darunter verstehen?

Für alle, die sich noch nicht informiert haben, kommen hier die Details: Bei der Übertragung einer Immobilie kann es zu einer höheren Schenkungs- und Erbschaftssteuer kommen. Ausnahmen sind, wenn die Erben selbst in die Immobilie einziehen oder der Immobilienwert unter dem Steuerfreibetrag liegt.

Was macht das unterm Strich für die Immobilienbesitzer aus?

Lag beispielsweise der Immobilienwert 2022 bei 700.000 €, sah die Berechnung der Erbschaftssteuer wie folgt aus:

- Wert der Immobilie (2022): 700.000 €
- Freibetrag pro Kind: 400.000 €
- Zu versteuernder Betrag: 300.000 €
- Steuersatz bis 300.000 €: 11 %
- Erbschaftssteuer: 33.000 €

2023 ergibt hingegen sich folgende Berechnung:

- Wert der Immobilie (2023): 1.000.000 €
- Freibetrag für ein Kind: 400.000 €
- Zu versteuernder Betrag: 600.000 €
- Steuersatz bis 600.000 €: 15 %
- Erbschaftssteuer: 90.000 €

Die Änderungen zum Jahreswechsel machen also einen großen Unterschied. Wie schätzen Sie das ein? Wird es noch zu Problemen führen?

Diese Änderung kann zu großen Problemen führen. So könnten Immobilien in Zukunft weniger in Privat- oder Familienbesitz bleiben, wenn die Erben die Erbschaftssteuer nicht bezahlen können – und deshalb an Investoren verkaufen müssen.

Wichtig ist es rechtzeitig die Nachfolge zu regeln und einen geplanten Verkauf anzugehen, damit innerhalb der Familie alles für einen Erbschaftsfall geregelt ist.

Wer Interesse hat, sich über den Verkauf über Immobilien Regional zu informieren, kann sich gerne an Theresa-Luisa Ernst wenden. Tel. 07221 – 9357-40 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.