Belastung für Eigentümer und Mieter

Anemone Bippes warnt vor Grundsteuer-Gesetzentwurf von Olaf Scholz – „Das trifft auch Städte wie Baden-Baden“

Anemone Bippes warnt vor Grundsteuer-Gesetzentwurf von Olaf Scholz – „Das trifft auch Städte wie Baden-Baden“
Anemone Bippes kandidiert für den Baden-Badener Gemeinderat. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 23.04.2019, Bericht: Redaktion In einer schriftlichen Erklärung greift Anemone Bippes die geplanten Kriterien für die neue Grundsteuer scharf an.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte letzte Woche den Entwurf für die Neuregelung der Grundsteuer vorgelegt. Nach Widerständen innerhalb der Koalition wird mit einer Verabschiedung im Kabinett in Berlin erst im Mai gerechnet.

Annemone, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung, MIT, Baden-Baden / Rastatt hält das geplante Gesetz für «ein Monstrum». Es sei kompliziert und werde die Finanzverwaltung deutlich überlasten, befürchtet Anemone Bippes, die auch für einen Sitz im neuen Gemeinderat in Baden-Baden kandidiert. «Nach einhelliger Expertenmeinung» werde das Gesetz «Eigentümer und Mieter unter dem Strich mit Mehrausgaben belasten». Damit würden die Mieten weiter nach oben getrieben und Investoren werden abgeschreckt. «Das trifft auch Städte wie Baden-Baden, wo sich immer weniger Menschen mit normalem Einkommen Wohnraum leisten können, in besonderem Maße», warnt Anemone Bippes

Die Erklärung von Anemone Bippes im Wortlaut:

SPD will aus Grundsteuer Vermögenssteuer machen

Mit den Worten «Wir haben keine Zeit für sozialdemokratische Sandkastenspiele» kommentiert die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) Baden-Baden / Rastatt, Dr. Anemone Bippes, den Gesetzentwurf des SPD-Finanzministers zur Neuregelung der Grundsteuer.

Bisher wird ein Immobilien-Ertragswert mit einer bundesweiten Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Daraus ergibt sich vereinfacht gesagt die Grundsteuer, die zuletzt 14,8 Milliarden Euro in die kommunalen Kassen spülte. Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Erhebung für verfassungswidrig. Die Richter hatten insbesondere die völlig veralteten Einheitswerter kritisiert und eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt.

Über ein Jahr bastelte das Bundesfinanzministerium an einem Gesetzentwurf. Vor wenigen Tagen präsentierte Minister Scholz die neue Grundsteuer. «Das Gesetz ist ein Monstrum. Es ist kompliziert und wird die Finanzverwaltung deutlich überlasten, sollte es Wirklichkeit werden. Nach einhelliger Expertenmeinung wird das Gesetz Eigentümer und Mieter unter dem Strich mit Mehrausgaben belasten. Damit werden die Mieten weiter nach oben getrieben, Investoren werden abgeschreckt. Das trifft auch Städte wie Baden-Baden, wo sich immer weniger Menschen mit normalem Einkommen Wohnraum leisten können, in besonderem Maße. Dabei hatte der Finanzminister versprochen, dass die Grundsteuer keine stärkere Belastung mit sich bringt», stellt Dr. Anemone Bippes fest. «Wir brauchen ein Gesetz, dass anwendbar ist. Wir haben nicht mehr viel Zeit. Deshalb brauchen wir eine Öffnungsklausel, die es den Ländern erlaubt, eigene Wege zu gehen», so Dr. Anemone Bippes.

Für die zukünftige Berechnung der Grundsteuer hat sich Finanzminister Scholz ein neues Verfahren einfallen lassen und dem Gesetz damit den sozialdemokratischen Stempel aufgedrückt. Die Einheitswerte sollen neu ermittelt werden. Einfließen soll dabei der Bodenrichtwert des Grundstücks sowie eine Art fiktive Mieteinnahme und die Gebäudefläche. «Damit wird die Grundsteuer zur Vermögensteuer. Hinzu kommt, dass Teile der SPD fordern, dass die Grundsteuer nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden darf. Ich frage die SPD – wer soll dann noch Wohnraum schaffen? Und welcher Vermieter soll ein Interesse an Modernisierungen haben? Modernisierungen führen zu Wertsteigerungen und damit zu höheren Steuern», so Dr. Anemone Bippes.

Die SPD, so Dr. Bippes, habe mit dem Gesetz von Finanzminister Scholz eine grundlegende Frage aufgeworfen: Ist die Grundsteuer eine Vermögensteuer auf Immobilien oder eine Gegenleistung der Immobiliennutzer für kommunale Leistungen? «Ich sehe in der Grundsteuer keine Umverteilungssteuer. Ich halte nichts davon, die Grundsteuer anhand pauschal ermittelter fiktiver Mieteinnahmen zu bemessen. So aber wird die Grundsteuer zur Vermögensteuer auf Immobilien. Orientieren sich die Straßenreinigungsgebühren etwa am Wert einer Immobilie? Selbstverständlich nicht – und deshalb ist der Vorschlag aus Bayern sinnvoll. Bayern will die Grundsteuer alleine nach den Boden- und Gebäudeflächen bemessen», so Dr. Anemone Bippes.


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