Grundsteuererklärung

Auch Baden-Badener Hauseigentümer stöhnen – Abgabe neuer Grundsteuererklärungen ab Freitag – Hier alle Details und Hilfestellung

Auch Baden-Badener Hauseigentümer stöhnen – Abgabe neuer Grundsteuererklärungen ab Freitag – Hier alle Details und Hilfestellung
Foto: goodnews4-Archiv

Stuttgart/Baden-Baden, 30.06.2022, Bericht: Redaktion Am Freitag, 1. Juli 2022, ist es soweit, macht das Finanzministerium auf den Beginn der Fristen zur Abgabe der neuen Grundsteuererklärungen aufmerksam.

Dann können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung abgeben. Bis Ende Oktober 2022 lassen die Finanzbehörden den potentiellen Steuerzahlern dafür Zeit, dann muss die Abgabe erfolgt sein. Wichtige Informationen zur Erklärungsabgabe hätten die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer in einem Informationsschreiben erhalten, heißt es aus dem Ministerium. Zusammen mit den Daten, die auf der landeseigenen Internetseite www.grundsteuer-bw.de zur Verfügung gestellt werden, könne die Grundsteuererklärung damit «schnell und einfach» ausgefüllt werden. Die Abgabe ist aber verpflichtend und die Erklärungen bilden die Grundlage für die Grundsteuerreform. Dazu Finanzstaatssekretärin Gisela Splett: «Die Reform der Grundsteuer ist ein Großprojekt. Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit Monaten engagiert daran. Bei einer solch umfassenden Reform wird vermutlich trotzdem nicht alles reibungslos laufen. Jedoch ist es uns wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Aufwand wie möglich damit haben. Deshalb müssen in Baden-Württemberg vergleichsweise wenig Angaben bei der Grundsteuererklärung gemacht werden.»

 

Die Erklärung ist elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über ELSTER, www.elster.de. Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de wird dazu ab dem 1. Juli 2022 eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bereitgestellt. In Ausnahmefällen können auch Papiervordrucke genutzt werden. Diese gibt es ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern vor Ort.

Für die Grundsteuer B sind unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Beide Werte können ab dem 1. Juli 2022 über die zentrale Internetseite www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden. Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen der Kommunen geliefert. Falls es dabei zu Verzögerungen kommen sollte, empfiehlt es sich, die Internetseite zu einem späteren Zeitpunkt nochmals aufzurufen. Sollten die Bodenrichtwerte nicht bis Ende Oktober vorliegen, müssen Eigentümerinnen und Eigentümer keine Nachteile befürchten. Darüber hinaus kann auch die zuständige Gemeinde über den Bodenrichtwert Auskunft geben. Die Grundstücksfläche steht außerdem im Grundbuch und im Kaufvertrag. Bei Fragen helfen die Finanzämter, verspricht das Finanzministerium: finanzamt-bw.fv-bwl.de

Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Daher werden alle Grundstücke, Grundsteuer B, sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Grundsteuer A, neu bewertet. Baden-Württemberg hat dafür im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen. Erstmals erhoben wird die neue Grundsteuer im Jahr 2025.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.