Auch in Baden-Baden erneut weniger Arbeitslose – Nur noch 2,5 Prozent ohne Arbeit – Neues Online-Angebot des Jobcenters Baden-Baden

Auch in Baden-Baden erneut weniger Arbeitslose – Nur noch 2,5 Prozent ohne Arbeit – Neues Online-Angebot des Jobcenters Baden-Baden
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gehen auch in Baden-Baden zurück.

Baden-Baden, 05.07.2019, Bericht: Redaktion Christian Schmidt, Leiter des Jobcenters, und Bürgermeister Roland Kaiser präsentierten gestern die Halbjahresbilanz 2019 des Jobcenters Baden-Baden.

Hinweise auf eine stockende Wirtschaft lassen sich aus den Zahlen und Fakten derzeit nicht ableiten. Dem allgemeinen Trend entsprechend gehen Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung auch in Baden-Baden zurück. Auch über ein neues Online-Angebot und das neue Teilhabechancengesetz informierten die beiden Referenten. Seit Januar diesen Jahres hilft eine umfassende Fördermöglichkeit Menschen, die bereits mehrere Jahren lang auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sind.

Der Bericht zur Halbjahresbilanz des Jobcenters Baden-Baden:

Die Arbeitslosigkeit hat sich im Jobcenter Baden-Baden von Mai auf Juni um 32 auf 729 Personen verringert. Das waren 104 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr. Die anteilige SGB II-Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im Juni 2,5 Prozent; vor einem Jahr belief sie sich auf 2,9 Prozent.

Dabei meldeten sich 172 Personen (neu oder erneut) arbeitslos, 24 mehr als vor einem Jahr. Gleichzeitig beendeten 203 Personen ihre Arbeitslosigkeit, 38 mehr als vor einem Jahr. Seit Beginn des Jahres gab es 1.049 Arbeitslosmeldungen, das ist ein Minus von 10 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum; dem stehen 1.095 Abmeldungen von Arbeitslosen gegenüber (-44).

Die Arbeitsmarktentwicklung zeigt sich am deutlichsten in der Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Sie ist im Jobcenter Baden-Baden, entgegen des Bundestrends, gegenüber dem Vormonat um 21 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Juni 2019 bei 1.033 Personen. Das waren 62 weniger als vor einem Jahr.

Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, liegt im Juni 2019 bei 1.455. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Anzahl der Haushalte, die Jobcenterleistungen beziehen somit um 89 zurückgegangen. Dem gemeinsamen Arbeitgeberservice von Arbeitsagentur und Jobcenter wurden seit Jahresbeginn 1.110 Stellen zur Besetzung gemeldet. Dies sind -49 bzw. 4,2 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Besonders deutlich ist der Rückgang der gemeldeten Stellen im Bereich Tourismus-, Hotel- und Gastgewerbe. Während im ersten Halbjahr 2018 noch 193 Stellenmeldungen an den Arbeitgeberservice gingen, waren es seit Januar 2019 noch 151 (-42).

«Auch wenn die Unternehmen derzeit etwas weniger Stellen zur Besetzung melden, besteht nach wie vor ein hoher Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Dies ist im verarbeitenden Gewerbe genauso, wie im Gastgewerbe. Im Gastgewerbe kommt zum Fachkräftemangel jedoch noch die ungünstige Lage und Verteilung der Arbeitszeit hinzu. Das Arbeiten am Abend und an Wochenenden macht die Beschäftigung für viele wenig attraktiv», erklärte Christian Schmidt.

Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Baden-Baden gibt es ein neues Online-Angebot. Zusätzlich zu den bisherigen Zugangskanälen kann nun z.B. auch die Weiterbewilligung von Leistungen online beantragt werden.

Christian Schmidt vom Jobcenter Baden-Baden zu dem neuen Angebot: «Das Jobcenter Baden-Baden ermöglicht seinen Kundinnen und Kunden, über den Online-Kanal nun z.B. auch Weiterbewilligungsanträge einzureichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Erwartungen an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden. Durch die zusätzliche Online-Möglichkeit ist es nun leichter, uns die relevanten Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen. Wer nicht so online-affin ist, kann selbstverständlich weiterhin die bisherigen Kanäle per Post nutzen oder persönlich im Jobcenter vorbeikommen.»

Mit dem Start werden in der ersten Ausbaustufe Veränderungsmitteilungen, Weiterbewilligungsanträge und ein zielgruppenspezifisches Informationsangebot zugänglich gemacht. Weitere Funktionen und Verbesserungen sollen kontinuierlich folgen.

Möglich wird dieses neue Online-Angebot durch ein Projekt der Bundesagentur für Arbeit (BA), das die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für die Kundinnen und Kunden der Jobcenter in gemeinsamen Einrichtungen realisiert. Dieses Gesetz verpflichtet Verwaltungen zur Digitalisierung von Dienstleistungen. Beim Projekt wurden kontinuierlich Kundinnen und Kunden verschiedener Jobcenter befragt und so an der Entwicklung beteiligt. Dadurch konnten wichtige Erkenntnisse erlangt werden, die in die kundenfreundliche Ausgestaltung des Angebots eingeflossen sind. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter wurden regelmäßig beispielsweise durch Workshops an der Entwicklung beteiligt.

Um online mit dem Jobcenter in Kontakt zu treten, einfach http://www.jobcenter-digital.de im Browser eingeben. Über die Seite wird man nach der Registrierung automatisch zum zuständigen Jobcenter geleitet.

Mit dem Teilhabechancengesetz gibt es seit Januar 2019 eine umfassende Fördermöglichkeit für Menschen, die bereits seit mehreren Jahren auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sind.

Es werden hierbei neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert. Wer mindestens 25 Jahre alt und zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet ist, kann bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bis zu zwei Jahre durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt werden. Ziel ist hier, langzeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Noch umfangreichere Fördermöglichkeiten gibt es für Menschen, die mindestens 25 Jahre alt sind und sechs Jahre oder länger Arbeitslosengeld II («Hartz IV») beziehen: Solche sehr arbeitsmarktfernen Leistungsbezieher können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bis zu fünf Jahre unterstützt werden. Dabei können die Lohnkosten in den ersten zwei Jahren zu 100 Prozent und in den folgenden drei Jahren anteilig bezuschusst werden. Diese Menschen sollen so die Chance zur Teilhabe am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt im Rahmen einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten.

Die Möglichkeit der beschäftigungsbegleitenden Beratung stellt für Christian Schmidt vom Jobcenter Baden-Baden einen wichtigen Aspekt der neuen Förderinstrumente dar: «Wir haben im Bedarfsfall die Chance, auch nach der Arbeitsaufnahme mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gespräch zu bleiben. Dadurch sollen die Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert werden. Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, langfristige Arbeitsverhältnisse zu ermöglichen.»

Arbeitgeber, die Interesse an der Einstellung eines geförderten Arbeitnehmers haben, erhalten weitere Informationen über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt oder direkt im Jobcenter Baden-Baden.

Weitergehende Informationen zum Teilhabechancengesetz gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): www.bmas.de


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