Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Baden-Badener MIT-Vorsitzende Anemone Bippes fordert Reform des Arbeitszeitgesetzes – „Frauen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen“

Baden-Badener MIT-Vorsitzende Anemone Bippes fordert Reform des Arbeitszeitgesetzes – „Frauen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf helfen“
Anemone Bippes, Stadtratskandidatin und Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Baden-Baden/Rastatt. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 18.05.2019, Bericht: Polizei In einer Erklärung geht die Baden-Badener MIT-Vorsitzende und CDU-Stadtratskandidatin Anemone Bippes auf ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, ein.

Die Erklärung der MIT Baden-Baden / Rastatt im Wortlaut:

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte weitreichende Folgen haben. Das Luxemburger Gericht verpflichtet Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. «Das Urteil hat Sprengkraft. Es könnte die in Deutschland weit verbreitete Vertrauensarbeitszeit gefährden. Das wären gleich mehrere Schritte zurück. Wir diskutieren Arbeit 4.0 und entwickeln in diesem Zusammenhang ganz neue Arbeitsformen und Arbeitsverhältnisse. Und das nicht nur im industriellen Sektor, sondern in der gesamten Arbeitswelt. Das EuGH Urteil passt nicht wirklich in die Zeit», so Dr. Anemone Bippes, Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung Baden-Baden / Rastatt.

Das Gericht, so Dr. Anemone Bippes, gehe grundsätzlich davon aus, dass das Grundrecht jedes Arbeitnehmers auf die Begrenzung der Höchstarbeitszeit in Gefahr ist. Der EuGH gab damit einer spanischen Gewerkschaft Recht, die gegen einen Ableger der Deutschen Bank geklagt hatte. Die Bank müsse ein Registriersystem für sämtliche Arbeitszeiten einführen, nicht nur für Überstunden, so das Urteil. Experten gehen davon aus, dass das Urteil weitreichende Folgen auch für Deutschland haben könnte, denn bisher ähnelte das spanische dem deutschen Arbeitszeitrecht. Arbeitgeber und Ökonomen zeigten sich vor allem besorgt um die so genannte Vertrauensarbeitszeit, die in Deutschland in vielen Betrieben gelebte Praxis ist.

«Ich meine, dass wir das Urteil zum Anlass nehmen müssen, um jetzt eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes herbeizuführen. Das Gerichtsurteil ist Beleg dafür. Der Gesetzgeber muss jetzt den Rahmen so stecken, dass Gründer, der Mittelstand und Arbeitnehmer Flexibilität haben – etwa für Familie und Ehrenamt. So helfen wir auch den Frauen, die Familie und Beruf vereinbaren möchten. Es darf kein Zurück zur Stechuhr geben.»


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