BaFin stellt Fehler fest

BaFin schließt Grenke-Verfahren ab – „Keine weiteren Anpassungen erforderlich“

BaFin schließt Grenke-Verfahren ab – „Keine weiteren Anpassungen erforderlich“
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 28.07.2021, Bericht: Redaktion In einer Erklärung teilte die Grenke AG gestern mit, dass das sogenannte Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen sei.

Den Fehlerfeststellungen zugrundeliegende Aspekte seien bereits im Konzernabschluss 2020 berücksichtigt und es seien keine weiteren Anpassungen erforderlich.

Die Erklärung der Grenke AG vom 27. Juli im Wortlaut:

Die GRENKE AG, globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen, hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im sogenannten Enforcement-Verfahren zur Prüfung des Konzernabschlusses 2019 einen Fehlerfeststellungsbescheid erhalten. Mit Bekanntgabe der Fehlerfeststellungen wird dieses Verfahren abgeschlossen. Die Kritikpunkte der BaFin aus der Prüfung mit Bescheid vom 16. Juli 2021 gegenüber GRENKE betreffen erwartungsgemäß die Themenfelder bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen, Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie die ausgewiesenen Firmenwerte in Portugal und Polen im Konzernabschluss 2019.

Dazu Dr. Sebastian Hirsch, Finanzvorstand der GRENKE AG: «Der Bescheid markiert für uns vor allem das Ende dieser intensiven Prüfung. Weil wir alle wesentlichen Themen bereits antizipiert haben, enthält er keine Überraschungen. Für uns ist es gleichwohl ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Normalität.»

Am 22. Juli 2021 ordnete die BaFin die Bekanntmachung der festgestellten Fehler durch die GRENKE AG an. Die entsprechende formelle Bekanntgabe erfolgte am 27. Juli 2021 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie über die DGAP (www.dgap.de).

Die GRENKE AG war in ihren Mitteilungen vom 26. Februar und 30. April dieses Jahres sowie im Geschäftsbericht 2020 bereits auf die nun auch in den Fehlerfeststellungen relevanten Themen eingegangen und hatte diese Aspekte in ihrem Konzernabschluss 2020, soweit bilanziell wesentlich, rückwirkend für das Jahr 2019 angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt.

Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein weiterer Anpassungsbedarf für den Konzernabschluss 2020 oder frühere Abschlüsse. Nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin keinen weiteren Anpassungsbedarf von Jahresabschlüssen aus dem nach der Bekanntgabe beendeten Enforcement-Verfahren.

Im Detail handelt es sich um die im Folgenden aufgeführten Fehlerfeststellungen zum Konzernabschluss der GRENKE AG für das Jahr 2019.

Bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen

Laut Einschätzung der BaFin hat es die GRENKE AG unterlassen, zwölf Tochterunternehmen in ihren Konzernabschluss einzubeziehen. Die Nichteinbeziehung dieser Unternehmen ist nach Bewertung der BaFin im Konzernabschluss zum 31.12.2019 nicht durch rückwirkende Anpassung korrigiert worden.

Außerdem hat es die GRENKE AG nach Einschätzung der BaFin unterlassen, weitere acht Tochterunternehmen ab dem Zeitpunkt der Beherrschung in ihren Konzernabschluss einzubeziehen. Die BaFin argumentiert, dass die GRENKE AG stattdessen zum Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs der Tochterunternehmen fehlerhaft Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert und die Tochterunternehmen erst ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen hat. Dadurch wurde unter anderem der Posten Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31.12.2019 um 54,3 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Im Geschäftsbericht 2020 wurden daher die Vermögenswerte der Gesellschaft zum 31.12.2019 angepasst und mit insgesamt 7,098 Mrd. Euro ausgewiesen. Zum 31.12.2020 betrugen diese 7,332 Mrd. Euro.

Wie im Geschäftsbericht 2020 bereits ausgewiesen, wurden die Franchisegesellschaften rückwirkend ab Beginn der Geschäftstätigkeit bzw. ab Anwendung des IFRS 10 in den Konsolidierungskreis der GRENKE AG einbezogen und für 2019 rückwirkend konsolidiert. Dadurch verringerte sich das bilanzielle Eigenkapital zum 1. Januar 2019 um 85,1 Mio. Euro. Nach der Anpassung weist die GRENKE AG zum 1. Januar 2019 ein Eigenkapital von rd. 980 Mio. Euro aus. Zum 31.12.2019 betrug das ausgewiesene Eigenkapital 1,143 Mrd. Euro.

Ermittlung der Risikovorsorge nach IFRS 9

Ein weiterer Kritikpunkt der BaFin betrifft die Wertberichtigungen von Leasingforderungen sowie die damit verbundene Risikovorsorgeermittlung. Die BaFin weist darauf hin, dass die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen nach ihrer Ansicht zum 31.12.2019 in Höhe von insgesamt 22,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen wurden, weil für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts und damit für die Risikovorsorge zu hohe Zahlungserwartungen berücksichtigt worden waren. Nach der Anpassung betragen die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen in Summe 1,952 Mrd. Euro zum 31.12.2019.

Weiter wurden laut der BaFin die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, weil für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts und entsprechend für die Risikovorsorge nach Ansicht der BaFin zu hohe Zahlungserwartungen berücksichtigt worden waren. Nach Auffassung der BaFin hatte die GRENKE AG bei der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und damit der Risikovorsorge für die Leasingforderungen ausschließlich vergangenheitsbezogene Informationen berücksichtigt. Die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen belaufen sich nach der Anpassung zum Stichtag 31.12.2019 auf 3,823 Mrd. Euro.

Die GRENKE AG hat die Risikovorsorgeermittlung gemäß ihrem Geschäftsbericht 2020 angepasst und im Konzernabschluss zum 31.12.2020 die Vorjahreszahlen für das Jahr 2019 entsprechend angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt.

Firmenwerte der Tochtergesellschaften in Portugal und Polen

Laut BaFin wurden Geschäfts- oder Firmenwerte um 6,2 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen.

Davon entfallen 4,2 Mio. Euro auf die polnische Tochtergesellschaft. Hierzu stellt die BaFin fest, dass für den Wertminderungstest nach ihrer Ansicht nicht die am Bewertungsstichtag geltende Planung, sondern zu optimistische Umsatzschätzungen sowie ein zu geringer Kostenwachstumsfaktor zugrunde gelegt worden waren.

2,0 Mio. Euro entfallen auf die Tochtergesellschaft in Portugal. Hierzu stellt die BaFin fest, dass nach ihrer Ansicht ein Bestandteil des gezahlten Kaufpreises in dieser Höhe nicht in Zusammenhang mit dem Erwerb der Tochtergesellschaft in Portugal im Jahr 2012 stand, sondern der Erledigung einer zuvor gescheiterten Transaktion zwischen der GRENKE AG und der Veräußerin der portugiesischen Tochtergesellschaft gedient hatte.

Wie bereits mitgeteilt, hat die GRENKE AG im Konzernabschluss 2020 rückwirkend für 2019 eine Firmenwert-Abschreibung auf das Geschäft in Polen in Höhe von 4,2 Mio. Euro sowie eine Anpassung der Kaufpreisallokation für die portugiesische Franchisegesellschaft in Höhe von 2,0 Mio. Euro vorgenommen.

Die BaFin hatte im September 2020 die Prüfung des Konzernabschlusses der GRENKE AG zum 31.12.2019 und des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) übernommen. Diese erfolgte zusätzlich zur Sonderprüfung der BaFin nach § 44 Kreditwesengesetz.


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