Gerichtsurteil

Gute Nachricht auch für Baden-Badener Hotels – Sieg gegen Booking.com vor Europäischem Gerichtshof

Baden-Baden, 20.09.2024, Bericht: Redaktion Das international dominierende Hotel-Portal Booking.com darf den Hotels nicht mehr verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Seite günstiger anzubieten als auf Booking.com. Das ist die Quintessenz der Entscheidung des unter Aktenzeichen C-264/23 gestern veröffentlichten Urteils des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, in Luxemburg.

Das ist auch für die Hotels in Baden-Baden eine gute Nachricht, die ihnen ihre Handlungshoheit wieder zurückgibt. Booking.com verliert damit den Prozess um die sogenannte Bestpreisklausel. Der EuGH hat gestern entschieden, dass Bestpreisklauseln nicht als Nebenabreden angesehen werden könnten. Vermutlich muss Booking.com nun jetzt mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen. Seit Mitte 2020 setzten sich rund 300 deutsche Hotelunternehmer und Booking.com vor dem Bezirksgericht Amsterdam auseinander. Ein zeitgleiches Verfahren ist mit weiteren 1.700 Hotels beim Landgericht Berlin noch nicht entschieden.

 

Mehr: eur-lex.europa.eu und european-union.europa.eu




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