Sechs von zehn Unternehmen spüren negative Auswirkungen
IHK-Umfrage zu Corona-Folgen – 27 Prozent der Betriebe erwarten Erlösrückgang um mehr als zehn Prozent
Karlsruhe, 10.03.2020, Bericht: IHK Lieferungen verzögern sich, Geschäftsreisen werden vertagt – die Ausbreitung des Corona-Virus macht sich auch bei den Unternehmen in der Region deutlich bemerkbar.
Mehr als jedes zweite Unternehmen im Bezirk der IHK Karlsruhe rechnet im Laufe des Jahres mit Umsatzeinbußen infolge der Verbreitung des neuartigen Corona-Virus, wie die IHK nach Auswertung einer Blitzumfrage unter ihren Mitgliedsunternehmen mitteilt. 27 Prozent der Betriebe erwarten sogar einen Erlösrückgang um mehr als zehn Prozent. Überdurchschnittlich stark betroffen sind das Gastgewerbe, die Reisewirtschaft und die Logistikbranche.
Sechs von zehn Unternehmen spüren bereits aktuell negative Auswirkungen auf ihre Geschäfte. Auch die kommenden Wochen werden kritisch gesehen. Jeder zweite Betrieb rechnet mit Einbußen durch die Absage von Messen und Veranstaltungen sowie durch Reiseeinschränkungen. 40 Prozent der Unternehmen befürchten, in der nächsten Zeit durch eine steigende Zahl von Krankheitsfällen unter den Mitarbeitern in der Geschäftstätigkeit eingeschränkt zu werden. Jeder dritte Betrieb erwartet eine sinkende Nachfrage nach den eigenen Produkten oder Dienstleistungen, ein Viertel Produktionseinschränkungen durch Lieferausfälle benötigter Vorprodukte.
In vielen Unternehmen laufen die Krisenvorkehrungen auf Hochtouren. Jeder zweite Betrieb hat die Reisetätigkeit seiner Mitarbeiter eingeschränkt, zudem den internen Vorrat an Hygieneprodukten aufgestockt. Über ein Drittel der Betriebe verzichtet in den kommenden Wochen auf Messebesuche. Ebenso viele Betriebe ermöglichen ihren Mitarbeitern die Nutzung von Home-Office. 28 Prozent der Unternehmen haben einen Notfallplan aufgestellt, sollte es im eigenen Betrieb zu einem Krankheitsfall kommen.
Informationsbedarf herrscht bei den Unternehmen der Umfrage zufolge insbesondere bei Fragen zur staatlichen Lohnerstattung nach dem Infektionsschutzgesetz, dem Umgang mit Verdachtsfällen bzw. bereits infizierten Personen im eigenen Betrieb sowie den Rücktrittsbedingungen bei abgesagten Messen und Veranstaltungen.
«Die engverzahnten globalen Lieferketten machen sich auch in der Region bemerkbar», so IHK-Präsident Grenke. «Krisenbetroffene Unternehmen können jetzt schnell in ernsthafte Liquiditätsprobleme kommen, die den Fortbestand des Betriebes gefährden. Hier sind schnelle Hilfen gefragt. Diese müssen unbürokratisch und ohne lange Antragsverfahren gewährt werden. Finanzielle Überbrückungshilfen, Steuererleichterungen oder die Nutzung von Kurzarbeit wären ein erster Schritt.»
Für die Betriebe gelte es, Ruhe zu bewahren und sich bestmöglich vorzubereiten. Als Grundlage für mögliche betriebliche Schutzmaßnahmen könne das Handbuch Betriebliche Pandemieplanung des Bundesamts für Katastrophenschutz und Katastrophenplanung dienen.
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