Maskenpflicht auf Wochenmarkt bleibt

Kostenloses Parken in Rastatt – Stadtverwaltung hilft Einzelhandel und Gastronomen – Generelle Maskenpflicht aufgehoben

Kostenloses Parken in Rastatt – Stadtverwaltung hilft Einzelhandel und Gastronomen – Generelle Maskenpflicht aufgehoben
In der Rastatter Innenstadt gilt seit Montag keine generelle Maskenpflicht mehr. Foto: Archiv

Rastatt, 16.06.2021, Bericht: Redaktion Gestern kündigte das Rastatter Rathaus Maßnahmen an, die Einkäufe und Gaststättenbesuche erleichtern sollen und begründete dies mit den sinkenden Corona-Inzidenzwerte im gesamten Landkreis.

Zum einen gilt seit vergangenen Montag in der Rastatter Innenstadt keine generelle Maskenpflicht mehr. Daher müssen in Fußgängerbereichen nur noch dann medizinische Masken getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Auf dem Wochenmarkt seien Masken nach wie vor Pflicht.

Des Weiteren biete die Stadt Rastatt «als weiteren Willkommensgruß» von kommenden Samstag, den 19. Juni, bis einschließlich Sonntag, 15. August, kostenfreies Parken auf Stellplätzen der Innenstadt an. «Das Angebot gilt in den Straßen der Tarifzonen I und II (siehe Plan) und für jeweils maximal drei Stunden», erklärte das Rathaus hierzu. «Eine Parkscheibe ist unbedingt gut sichtbar ins Auto zu legen. Hinweisschilder auf den städtischen Parkscheinautomaten geben Auskunft über die Aktion.» Im Aktionszeitraum werde der Kommunale Ordnungsdienst regelmäßig kontrollieren.

Bild Rastatt

In den grün markierten Straßen der Rastatter Innenstadt ist kostenfreies Parken für maximal drei Stunden vom 19. Juni bis zum 15. August möglich.


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