Medienänderungsstaatsvertrag

Medienstaatsvertrag beschlossen – Intendantengehalt wird nicht gedeckelt

Medienstaatsvertrag beschlossen – Intendantengehalt wird nicht gedeckelt
Foto: Archiv

Baden-Baden/Erfurt, 14.09.2023, Bericht: Redaktion «Schon beim MDR-Staatsvertrag stand die CDU nicht an unserer Seite, als wir uns für eine Deckelung der Spitzengehälter der Führungsebene eingesetzt haben», äußerte die grüne Fraktion im Landtag von Thüringen ihren Unmut über die fehlenden Konsequenzen zum verschwenderischen Umgang mit den Rundfunkbeiträgen der Bürger.

Mit fast 400.000 Euro Jahresgehalt gehört der Intendant des SWR zu den Spitzenverdienern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. In Baden-Württemberg kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk noch auf die Unterstützung von Grünen und CDU rechnen. Gestern hat der Ministerrat das Zustimmungsgesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen. Mit diesem soll ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen in den Bereichen Transparenz und Compliance im öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen werden. Daneben werden gemeinsame Standards zur Aufsicht bei ARD, ZDF und Deutschlandradio in den Medienstaatsvertrag der Länder eingeführt. Ziel ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Beitragsgelder zu stärken.

 

Der Staatsvertrag ist unter Federführung von Baden-Württemberg entstanden, soll nunmehr in Landesrecht umgesetzt werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Mit Staatsverträgen haben die Fraktionen den Hebel, um Auftrag und Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu ändern und damit auch den Rundfunkbeitrag stabil zu halten.




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