Bezirksmittelstandstag der MIT Nordbaden

MIT Baden-Baden/Rastatt fordert Reduzierung der Mehrwertsteuer – Gleiche Steuern für Essen in Restaurants

MIT Baden-Baden/Rastatt fordert Reduzierung der Mehrwertsteuer – Gleiche Steuern für Essen in Restaurants
Der Bezirksmittelstandstag der MIT Nordbaden fordert, die Mehrwertsteuer auf das Essen in Restaurants auf 7 Prozent zu reduzieren. Foto: MIT

Baden-Baden, 17.07.2019, Bericht: MIT Der Bezirksmittelstandstag der MIT Nordbaden hat einstimmig beschlossen, dass auf das Essen in Restaurants grundsätzlich der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten soll.

«Und zwar unabhängig von seiner Zubereitung und unabhängig vom Verzehrort», so die Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung Baden-Baden / Rastatt, Anemone Bippes. Einen entsprechenden Antrag hat der MIT Bezirksmittelstandstag einstimmig beschlossen. Dieser wird nun auf dem Bundesmittelstandstag der MIT im September in Kassel eingebracht.

«Auf dem Land sterben die oft eigentümergeführten Wirtshäuser und in den Innenstädten verschwinden die klassischen Restaurants. Um die Zukunft der Restaurants zu sichern, die Vielfalt des gastronomischen Angebots und auch der Esskultur zu erhalten, die regionale und frische Küche zu unterstützen, gesunde Ernährung auch an Schulen zu fördern, einen fairen Wettbewerb und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, Investitionen zu unterstützen und den Tourismus nachhaltig zu fördern, fordern wir eine steuerliche Gleichbehandlung von Essen unabhängig von seiner Zubereitung und unabhängig vom Verzehrort», so Anemone Bippes. Die Gastronomie stehe mit ihrem vollen Steuersatz in einem knallharten Wettbewerb mit dem Lebensmitteleinzelhandel, der sein verzehrfertiges Essensangebot in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet habe. Essen zum Mitnehmen werde mit 7 Prozent Mehrwertsteuer belastet, Speisen in einem Restaurant mit 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Beispiele: Currywurst im Sitzen am/im Imbiss: 19 Prozent
Currywurst zum Mitnehmen und am Stehimbiss: 7 Prozent
Essen im Restaurant auf Porzellanteller: 19 Prozent
Essen nach Hause geliefert in Einweggeschirr: 7 Prozent
Schulverpflegung: 19 Prozent
Studentenverpflegung: 7 Prozent
Tomatensuppe im Restaurant: 19 Prozent
Tomatensuppe aus der Tüte: 7 Prozent
Salat frisch angerichtet im Restaurant: 19 Prozent Salat mit Dressing aus dem Supermarkt: 7 Prozent

Zudem gelte in 21 von 28 EU-Staaten der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel. In 17 Staaten werde kein steuerlicher Unterscheid zwischen dem Essen im Stehen, im Gehen und dem Essen im Restaurant gemacht. «Hier versagt die Lenkungsfunktion der Mehrwertsteuer. Es ist an der Zeit, Korrekturen vorzunehmen», meint Anemone Bippes.


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