Mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung

MIT Baden-Baden/Rastatt zu Datenschutz-Entscheidung - Anemone Bippes: „Jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde ab“

MIT Baden-Baden/Rastatt zu Datenschutz-Entscheidung  - Anemone Bippes: „Jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde ab“
Anemone Bippes, Kreisvorsitzende Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU Baden-Baden/Rastatt. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 01.07.2019, Bericht: MIT Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, MIT, in Baden-Baden und dem Landkreis Rastatt begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung.

«Unternehmen müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das ist eine große Erleichterung für unseren Mittelstand in unserer Region», erklärte Anemone Bippes, Vorsitzende der MIT Baden-Baden/Rastatt. Die CDU habe durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung, DSGVO, bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Personen. Anemone Bippes: «Es war nicht einzusehen, dass beispielsweise eine mittelgroße Bäckerei einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren muss. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde zum Glück ab.»

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung von CDU und CSU (MIT) ist mit rund 25.000 Mitgliedern der stärkste und einflussreichste parteipolitische Wirtschaftsverband in Deutschland. Die MIT setzt sich für die Soziale Marktwirtschaft und für mehr Unternehmergeist in der Politik ein.


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