Personalie

Personalie beim SWR – Alexandra Köth als Juristische Direktorin bestätigt

Personalie beim SWR – Alexandra Köth als Juristische Direktorin bestätigt
Alexandra Köth. Foto: SWR/Kristina Schäfer

Stuttgart, 14.05.2025, Bericht: Redaktion Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist nicht nur der AfD ein Dorn im Auge. Neben den erzwungenen Beitragszahlungen, dem Umgang der leitenden Mitarbeiter mit dem vielen Geld, geht es nun verstärkt um die Frage, wie weit die journalistischen Freiheiten öffentlich-rechtlicher Sender gehen dürfen.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entwickelt sich ein juristisch ausgetragener Konflikt, in dem eine neue Klage die Richtung weisen soll. Ausgangspunkt für die Klage ist ein sogenanntes «Obiter Dictum» des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Das Gericht stellt darin klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zwar als Behörden gelten, sich jedoch gleichzeitig auf Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit berufen können.

 

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind mit großen Rechtsabteilungen gegen Angriffe von außen gewappnet. Auch der SWR leistet sich eine Rechtsabteilung und schenkt nun Alexandra Köth der Juristische Direktorin erneut sein Vertrauen. Der Verwaltungsrat des SWR hat in seiner Sitzung der erneuten Berufung von Alexandra Köth als Juristische Direktorin zugestimmt. Alexandra Köth ist seit September 2020 Juristische Direktorin und hatte sich seitdem die Leitung des Justitiariats im Top-Sharing-Modell geteilt, zuletzt mit Frauke Pieper. Ab 1. September 2025 wird sie das Justitiariat des SWR mit Sitz in Mainz allein und in Vollzeit führen.

Das Justitiariat des Südwestrundfunks ist für alle Rechtsangelegenheiten des SWR zuständig. Die Bandbreite reicht vom Rundfunkverfassungsrecht über Telemedien- und Programmrecht, Arbeits- und Urheberrecht bis hin zu Spezialgebieten wie dem Marken- oder Titelschutzrecht.

In der Mitteilung des SWR zur Personalie Alexandra Köth wird Intendant Kai Gniffke zitiert: «Alexandra Köth verantwortet mit außerordentlichem Engagement, juristischer Exzellenz und strategischer Weitsicht die juristischen Angelegenheiten des SWR. Sie hat in den vergangenen Jahren entscheidend zur rechtssicheren, modernen und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des SWR und der ARD beigetragen. Die erneute Berufung durch den Verwaltungsrat unterstreicht, dass sie genau die Richtige für die Herausforderungen dieser Zeit ist.»

Auch Hans-Albert Stechl, Vorsitzender des Verwaltungsrats, äußerte sich zu der Personalentscheidung: «Ich freue mich sehr, dass der Verwaltungsrat heute erneut Dr. Alexandra Köth das Vertrauen für ihre Tätigkeit als Juristische Direktorin des SWR ausgesprochen hat. Sie hat zudem während des ARD-Vorsitzes als Leiterin der Juristischen Kommission herausragende Arbeit geleistet und mit ihrer Expertise maßgeblich zur Stabilität und Handlungsfähigkeit der ARD beigetragen. Gerade in herausfordernden Zeiten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann sich der SWR glücklich schätzen, sie als Juristische Direktorin und Mitglied der Geschäftsleitung weiter an Bord zu haben.»

Über die Vita von Alexandra Köth teilt der SWR mit: «Am 24. Januar 1973 geboren, studierte Alexandra Köth von 1992 bis 1998 Rechtswissenschaften in Mannheim. Anschließend war sie von 1998 bis 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Mannheim und promovierte 2001 mit einem zivilrechtlichen Thema. Von 2001 bis 2003 absolvierte Alexandra Köth das Referendariat (u. a. in Edinburgh/Schottland) und schloss mit dem zweiten Staatsexamen ab. 2003 wechselte sie als Juristin in das Justitiariat des SWR in Mainz und wurde 2020 zur Juristischen Direktorin des SWR ernannt.»




Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.