Corona-Soforthilfe der Landesregierung

Rückzieher von Wirtschafsministerin Hoffmeister-Kraut – „Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt“

Stuttgart, 30.03.2020, Bericht: Redaktion Es war nur eine Frage der Zeit bis Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut die Bedingungen für das am Mittwoch vergangener Woche auf den Weg gebrachte Corona-Soforthilfeprogramm nun ändern musste.

Ihre Parteikollegin und CDU-Ministerpräsidenten-Kandidatin Susanne Eisenmann war mit dem Soforthilfeprogramm in seiner bisherigen Form hart ins Gericht gegangen. «Eine Prüfung des privaten Vermögens» wird nun nicht mehr angedroht.

Die Erklärung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg im Wortlaut:

«Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren», stellt Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut heute klar. «Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.»

Konkret muss der Antragsteller versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

«Dies gilt rückwirkend für alle Anträge seit dem Start unserer Soforthilfe», stellte Hoffmeister-Kraut klar. Anträge, die bereits in den letzten Tagen eingereicht worden seien, würden allein an diesem Maßstab beurteilt, Angaben nur auf dieser Grundlage überprüft.

Das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg für Soloselbständige und kleine Unternehmen bis 50 Erwerbstätigen ist seit Mittwoch am Start. Innerhalb von 2 Tagen wurden mehr als 100.000 Anträge eingereicht. «Das zeigt, dass unser Programm attraktiv und am Bedarf der Unternehmen ausgerichtet ist. In diesen schweren Zeiten ist das ein klares Signal der Landesregierung an die Unternehmen: Wir stehen zu Euch, wir lassen Euch nicht im Stich», betonte Hoffmeister-Kraut. Baden-Württemberg ist neben Bayern eines der ersten Bundesländer, das bereits Direkthilfen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht hat.

Hoffmeister-Kraut erklärte, dass es in den folgenden Wochen noch weitere Modifizierungen geben werde. «Wir haben dieses Programm in einem Kraftakt innerhalb weniger Tage an den Start gebracht. In einer solchen Situation bleibt es nicht aus, dass auch nach Programmstart Eckpunkte nachgeschärft, Unklarheiten beseitigt oder Auslegungsfragen geklärt werden müssen. Denn für uns hatte oberste Priorität, schnell Gelder auszahlen zu können.»


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