Prüfung hat begonnen

Sonderprüfung der Grenke AG durch Finanzaufsicht – Grenke sagt „umfassende Kooperation“ zu

Sonderprüfung der Grenke AG durch Finanzaufsicht – Grenke sagt „umfassende Kooperation“ zu
Foto: goodnews4-Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
29.09.2020, 00:00 Uhr



Baden-Baden Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, bestätigte auf Anfrage von goodnews4.de, dass sie eine Sonderprüfung nach § 44 Kreditwesengesetz* bei der Grenke AG angeordnet habe.

Die Prüfungsgesellschaft Mazars hat heute im Auftrag der BaFin die Prüfung begonnen», teilte Oliver Struck, Leiter der Presse- und Öffentlichkeit der Bafin in Bonn, in der Antwort mit. Angaben zum Inhalt der Prüfung wollte der Bafin-Sprecher nicht machen. Zwischenzeitlich sagte die Grenke AG eine «umfassende Kooperation bei Sonderprüfung zu».

Die Erklärung der Grenke AG im Wortlaut:

Baden-Baden, den 28. September 2020: Die GRENKE AG, globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen, begrüßt den Beginn der Sonderprüfung nach § 44 KWG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die weltweit tätige Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars hat heute im Auftrag der BaFin die Untersuchung aufgenommen.

Antje Leminsky, Vorstandsvorsitzende der GRENKE AG, dazu: «Wir haben von Anfang an volle Transparenz und selbstverständlich umfassende Kooperation mit den Aufsichtsbehörden zugesagt. Es ist im Interesse der GRENKE AG, ihrer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Investoren, dass die im Raum stehenden, haltlosen Anschuldigungen rasch aus der Welt geschafft werden. Dazu wird auch diese Untersuchung beitragen.»

GRENKE sieht sich unberechtigten Anschuldigungen eines Shortsellers ausgesetzt und ist diesen bereits entschieden entgegengetreten. Zudem hat das Unternehmen selbst zwei eigene externe Prüfgutachten in Auftrag gegeben: KPMG wurde bereits am 18. September beauftragt, ein Sondergutachten zu erstellen, das insbesondere die Substanz des Geschäfts untersucht. Zusätzlich wurde am 24. September die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton mandatiert, die Marktüblichkeit der Franchise-Übernahmen der Vergangenheit und deren Vorteilhaftigkeit für die GRENKE AG zu überprüfen.


*Sonderprüfung, Quelle: BaFin:
Bei den bankaufsichtlichen Sonderprüfungen gem. § 44 KWG unterscheidet die BaFin zwischen drei Arten: den antragsgetriebenen, den anlassbezogenen und den turnusmäßigen Sonderprüfungen. Im ersten Fall prüft die BaFin nur auf Antrag eines Instituts, im zweiten geht die Initiative allein vom Bedürfnis der Bankenaufsicht nach einer angemessenen Sachverhaltsaufklärung aus. Zum dritten Fall zählen Prüfungen, bei denen die Aufsicht etwa aufgrund eines gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsturnus tätig wird. Dies ist bei Deckungsprüfungen im Pfandbriefbereich der Fall, für die das Pfandbriefgesetz regelmäßig ein zweijähriges Intervall vorsieht.

Antragsgetrieben sind insbesondere die Abnahmeprüfungen interner Risikomessverfahren der Institute, zum Beispiel der Ratingsysteme im Kreditgeschäft nach dem IRBA (Internal Ratings Based Approach), der fortgeschrittenen Messmethoden operationeller Risiken nach dem AMA (Advanced Measurement Approach), den Marktrisikomodellen oder den internen Verfahren zur Messung von Liquiditätsrisiken. Anlassbezogene Prüfungen erfolgen aus einem konkreten Beweggrund – etwa um Hinweisen aus dem Bericht des Jahresabschlussprüfers nachzugehen. Die Aufsicht kann sich mit diesen Prüfungen einen eigenen, vertieften Einblick in die Risikolage eines Instituts verschaffen.


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