Steuerhöhungen befürchtet

„Steuererhöhungen bei Grundstücken in attraktiven Lagen zu erwarten“ – BWIHK kritisiert Gesetzentwurf zur Grundsteuer

„Steuererhöhungen bei Grundstücken in attraktiven Lagen zu erwarten“ – BWIHK kritisiert Gesetzentwurf zur Grundsteuer
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern befürchten Steuererhöhungen durch das Landesgrundsteuergesetz. Foto: Archiv

Stuttgart, 04.09.2020, Bericht: Redaktion Den Entwurf eines neuen Landesgrundsteuergesetzes bewerten die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern kritisch. Die IHKs befürchten, dass sich die Bodenrichtwerte «flächendeckend erhöhen».

In der Konsequenz sei mit einer stärkeren Belastung der Unternehmen zu rechnen. Bei höheren Bodenrichtwerten und großen Grundstücksflächen seien Steuerhöhungen zu erwarten. Auch die angestrebte Aufkommensneutralität biete keine ausreichende Sicherheit für die Betriebe. Die Neubewertung führe in den meisten Fällen zu hohen positiven Wertentwicklungen der Grundstücke. Ohne weitere Änderungen an der Berechnung führe das zu einer deutlichen Steigerung des Grundsteueraufkommens. Um diese Entwicklung zu verhindern, sieht der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, BWIHK, die Kommunen in der Pflicht, aktiv gegenzusteuern. Um die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren, müssten die Kommunen die Hebesätze als weiteren Parameter in der Berechnung in großem Umfang absenken. Die Höhe der Grundsteuer liege in der Hand der Kommunen.

Das von der baden-württembergischen Landesregierung auf den Weg gebrachte Landesgrundsteuergesetzes basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Bewertung werden beide Werte miteinander multipliziert. Im weiteren Schritt wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewandt – modifiziert nach der Nutzung des Grundstücks. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke gibt es einen Abschlag.

 

Ob das neue Gesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine gleichmäßige Besteuerung Rechnung trage, bleibe abzuwarten. Die Betriebe haben hier ihre Zweifel, so der BWIHK. Wenn die neue Steuer direkt mit einer Ungleichbehandlung beginne, helfe es nur wenig, dass das Land mit seinem Grundsteuermodell einen erfreulicherweise unbürokratischen Weg gehen wolle. Der BWIHK werbe weiterhin dafür, Modellen den Vorzug zu geben, die unbürokratisch und wertunabhängig seien, wie das Flächenmodell.

Bisher wurde als Grundlage der Grundsteuer der sogenannte Einheitswert ermittelt, der in Baden-Württemberg auf den Wertverhältnissen von 1964 basiert. Da die Ermittlung der Wertansätze extrem aufwendig war, fand sie letztmals im Jahr 1964 statt. Am 10. April 2018 hatte das BVerfG die bisher gültige Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die Gleichmäßigkeit der Besteuerung – nicht zuletzt aufgrund der ausgesetzten Aktualisierung – nicht gewährleistet ist.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.