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Unternehmensinsolvenzen in Baden-Württemberg deutlich gestiegen – Dienstleister und Baugewerbe besonders betroffen

Unternehmensinsolvenzen in Baden-Württemberg deutlich gestiegen – Dienstleister und Baugewerbe besonders betroffen
Foto: Archiv

Stuttgart, 20.12.2022, Bericht: Redaktion Einige Sorgen bereitet die deutliche Zunahme von Unternehmensinsolvenzen. Im dritten Quartal 2022 wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg insgesamt 384 Unternehmensinsolvenzen beantragt, teilte das Statistische Landesamt gestern mit.

Damit wurden im dritten Quartal 2022 72 Insolvenzverfahren oder 23,1 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres beantragt. Damit war erstmals wieder ein deutlicher, über alle drei Monate des dritten Quartals 2022 anhaltender Anstieg der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten. Dies teilte das Statistische Landesamt nach Auswertung der neuesten Ergebnisse der Insolvenzstatistik mit. Besonders zahlreich waren die Unternehmensinsolvenzen im Bereich der «sonstigen Dienstleistungen» mit 90 Anträgen. Dazu zählen unter anderem die «Erbringung persönlicher Dienstleistungen» wie Begleitdienste, Heirats- und Partnervermittlung und Tätigkeiten von Tätowierungs- und Piercingstudios. Im Baugewerbe wurden 77 Insolvenzanträge gestellt. 210 Unternehmen, also mehr als die Hälfte der insolventen Unternehmen, hatten die Rechtsform einer GmbH, 126 waren Einzelunternehmen. Die restlichen Unternehmensinsolvenzen betrafen Personengesellschaften, 41 Anträge), und sonstige Rechtsformen, sieben Anträge, die in der Statistik nicht explizit aufgeschlüsselt werden.

 

Neben den Unternehmen beantragten auch 2.175 Privatschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das waren insgesamt 335 beziehungsweise 13,3 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahresquartal. 1.368 oder 62,9 Prozent dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, beispielsweise Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt. In den übrigen 807 Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger, also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaftende Gesellschafter von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutverfahren. Unter dem Gesamtgut einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen verstanden, das die Ehegatten in die Ehe einbringen und während der Ehe erwerben. Es handelt sich um gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten. Gesamtgutinsolvenzverfahren zählen zu den Sonderinsolvenzverfahren.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden im dritten Quartal des Jahres 2022 somit 2.559 Insolvenzverfahren bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg beantragt, 263 Verfahren oder 9,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. 2.203 Verfahren wurden eröffnet, 314 Anträge wurden mangels Masse abgewiesen und weitere 42 Anträge über einen Schuldenbereinigungsplan geregelt.


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