Energiekrise

Zeitlich befristete Gas-Umlage seit gestern in Kraft – Soll für sichere Wärmeversorgung im Herbst und Winter sorgen

Zeitlich befristete Gas-Umlage seit gestern in Kraft – Soll für sichere Wärmeversorgung im Herbst und Winter sorgen
Die Gas-Sicherungsumlage soll die Wärme- und Energieversorgung im Winter sichern. Foto: Archiv

Baden-Baden/Berlin, 10.08.2022, Bericht: Redaktion Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, ist gestern eine befristete Gas-Sicherungsumlage in Kraft getreten.

Ziel sei es, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Mitteilung, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten – insbesondere während der kommenden Heizperiode. Die befristete Umlage soll durch weitere, zielgenaue Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden. Die Gas-Sicherungsumlage wird befristet erhoben, vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024.

Die Rechtsverordnung zur Einführung einer Gas-Sicherungsumlage basiert auf Paragraf 26 des Energiesicherungsgesetzes. Übergreifendes Ziel sei es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern.

&lauqo;Bis Anfang Oktober tragen die betroffenen Gasimporteure weiterhin die hohen Kosten für die Ersatzbeschaffung vollständig allein. Ab dem 1. Oktober haben sie mit der nun beschlossenen Rechtsverordnung die Möglichkeit, für einen Großteil ihrer Ersatzbeschaffungskosten einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, aber nur für eine begrenzte Zeit. Den Ausgleich können die Gasimporteure bei dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe, beantragen. Konkret können sie dabei 90 Prozent der tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen, und das nur für Bestandsverträge. Ein Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren», heißt es in der Erklärung aus Berlin zu dem Verfahren.

 

Um den Ausgleich zu finanzieren, können die Kosten über die «saldierte Preisanpassung», eine Art Umlage, auf viele Schultern verteilt werden. Damit soll auch verhindert werden, dass auf einen Teil der Gaskunden – nämlich diejenigen, die mittelbar von Gasimporteuren mit hohen Ersatzbeschaffungskosten versorgt werden, – untragbare Preissteigerungen zukommen und es in der Wirtschaft zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.

Die genaue Höhe der befristeten Umlage berechnet der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe. Sie wird am 15. August mitgeteilt.


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