Baden-Baden, 05.05.2020 Das Corona-Rollback ist in vollem Gange. Schulen, Museen, Fahrschulen, Spielplätze, Friseure und Geschäfte kehren in unterschiedlichem Tempo und Etappen in den Alltag zurück. Seit gestern dürfen auch die Zahnärzte in Baden-Württemberg wieder ihrer Arbeit nachgehen. Die Landesregierung hatte am 9. April beschlossen und per Rechtsverordnung verfügt, dass bei zahnärztlichen Versorgungen, lediglich akute Erkrankungen oder Schmerzzustände, also Notfälle, behandelt werden dürfen. Im goodnews4-VIDEO-Interview kritisiert Ronald Bucher, Baden-Badener Arzt für Mund-, Kiefer und Gesichtschirurgie, die Informationspolitik der Landesregierung.