
Maskenpflicht ab Montag | Apothekerin Sandra Hoff
Sie müssen einen Browser verwenden, der HTML5-Video unterstützt, um die Medien-Datei "/" sehen zu können.
Baden-Baden, 25.04.2020 Ab Montag sind in Baden-Württemberg Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene verpflichtet, im öffentlichen Personennahverkehr, an Bahnsteigen und Bushaltestellen und in Verkaufsräumen von Ladengeschäften oder in Einkaufszentren Mund- und Nasenschutz zu tragen. Im goodnews4-VIDEO-Interview mit Reyhan Celik, erklärte die Baden-Badener Apothekerin Sandra Hoff die verschiedenen Kategorien der Masken und zeigte deren Unterschiede und richtige Anwendung. «Die Einmalmasken zum Beispiel haben nur einen Schutz, wenn man selber krank ist, dass man das Virus nicht übertragen kann», sagte Sandra Hoff im goodnews4-VIDEO-Interview. Die hochwertigeren FFP2 oder FFP3-Masken «haben auch den Schutz, dass wenn man zum Beispiel einkaufen geht, dass man eben dann, falls da jemand wäre, der Covid hat, dass man sich dann auch nicht anstecken kann». Die selbstgemachten oder selbstgenähten Masken, könne man waschen und dann im Ofen bei 60 oder 70 Grad ungefähr 10-15 Minuten erhitzen und dann wieder benutzen.