Baden-Baden, 30.11.2022 Nach der Verkündung des Urteils im Baden-Badener Mädchenmordprozess konnte sich Staatsanwalt Michael Leber im goodnews4-VIDEO-Interview gestern noch nicht festlegen, ob die Staatsanwaltschaft «wegen der Punkte, in denen es die Kammer anders gewertet hat» Rechtsmittel einlegen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.