Baden-Baden, 17.09.2021 «Schülerinnen und Schüler, die immunisiert sind und dies der Schule mitteilen und den Nachweis dafür vorlegen, sind von der Testpflicht befreit», teilte gestern die Stadtpressestelle mit. Nach der von ihm einberufenen Pressekonferenz ließ Bürgermeister Roland Kaiser, Grüne, gestern diesen Text aus der Corona-Verordnung mit dem herauszulesenden Privileg für geimpfte Schüler nachreichen. Während der Pressekonferenz war die entscheidende Frage zu dieser Regelung nicht zu beantworten gewesen. Nachzulesen ist die Regelung in der Corona-Verordnung «Schule» Paragraf 3 Absatz 1 in der ab dem 13. September 2021 geltenden Fassung. Die Flut von Verordnungen und die sich schnell ändernden Versionen bringt wohl auch die Stadtverwaltung an ihre Grenzen.