Karlsruhe, 22.12.2020, Bericht: Redaktion «Sägemehl ist kein zulässiger Bestandteil von Keksen», urteilt das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe habe die Klage des Inhabers eines Versandhandels, der als Kläger auftrat, gegen eine lebensmittelrechtliche Verfügung der Stadt Karlsruhe, die als Beklagte auftrat, abgewiesen.