Karlsruhe/Rastatt/Baden-Baden, 13.03.2020, Bericht: Bundesagentur für Arbeit «Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich», heißt es in einer Mitteilung der Arbeitsagentur Karlsruhe Rastatt, die auch für Baden-Baden zuständig ist.