Stuttgart, 12.03.2020, Bericht: MWK Zur Unterstützung der bundesweiten Maßnahmen und mit dem Ziel, einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 möglichst entgegenzuwirken, werden in Baden-Württemberg neben der verfügten Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern vom Land bis zum 19. April 2020.