Baden-Baden, 20.09.2018, Bericht: Redaktion Autofahrer, die wegen mutmaßlich überhöhter Geschwindigkeit «geblitzt» wurden, haben das Recht, die Richtigkeit der Messung und die Funktionsfähigkeit des von der Polizei verwendeten Messgeräts überprüfen zu lassen. Dies entschied das Landgericht Baden-Baden in einem aktuellen Verfahren.