Baden-Baden, 28.06.2018, Bericht: Rathaus Die Stadt Baden-Baden macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass die Konzessionsvereinbarung zwischen der Stadt Baden-Baden und den Stadtwerken Baden-Baden als Eigenbetrieb der Stadt Baden-Baden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gebiet der Stadt Baden-Baden gehören, am 30.06.2020 endet.